Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online – 09.12.2011

Wucherzinsen und die Berliner Wasserpreise

Offener Brief des Wassertisches an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses
 

Jährlich im Dezember wird in einer Senatsverordnung festgelegt, wie hoch die Verzinsung auf das „betriebsnotwendigen Kapitals“ der Berliner Wasserbetriebe für die Teileigentümer RWE und Veolia im nächsten Jahr sein soll. Auch in diesem Jahr erwarten die Konzerne einen reich gedeckten Gabentisch.


 
Der Berliner Wassertisch erklärt deshalb in einem offenen Brief an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, warum die Berliner Wasserpreise vom Kartellamt als um 25% überhöht eingeschätzt wurden und welche Rolle die großzügige Ausschüttung der rot-roten Koalition dabei gespielt hat.
 

„In den letzten beiden Jahren legte der Senat für 2010 den Zinssatz auf 7,58% und für 2011 auf 7,1% fest. Da als Bezugsgröße der Verzinsung das gesamte betriebsnotwendige Kapital herangezogen wird, lag die Verzinsung des von den Privatfirmen selbst eingebrachten Kapitals in Wirklichkeit in den vergangenen Jahren noch deutlich höher, nämlich bei ca. 11-13%.“
 

Wie diese enormen Zinshöhen, die außerhalb jedes heutigen Rahmens liegen, zustande kommen, geht aus dem Schreiben des Wassertischs hervor.
„Richtschnur für die jährliche Festlegung des Zinssatzes durch den Senat für den Gewinn der Wasserbetriebe ist die Durchschnittsrendite sogenannter „konservativer Vermögensanlagen“ der letzten 10 Jahre. (...) Die Ausweitung der Definition „konservativ“ gibt dem Senat die Handhabe zur Ansetzung überhöhter Zinsen und Realisierung eines Zinszuschlages von etwas über 2%. Genau dieser Zuschlag wurde aber 1999 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig – und damit für nichtig erklärt. Die unklare Formulierung des Begriffs „konservativ“ dient dazu, die Umgehung des Urteilsspruches zu verschleiern.“
 

Interessant ist, dass der Wirtschaftssenator Wolf (DIE LINKE) sich bei der Interpretation an den Festlegungen der Rating-Agenturen für Ramsch-Anleihen der Klasse BBB zu orientieren pflegte, übrigens ein deutlicher Hinweis auf die Selbsteinschätzung der Qualität seiner Politik.
 

Der Wassertisch fordert deshalb:
„Schluss mit der passiven Hinnahme der Senatsverordnungen durch die Abgeordneten! Das Berliner Betriebegesetz muss in § 16, 5 geändert werden: der Begriff ‚Durchschnittsrendite konservativer Vermögensanlagen in einem langfristigen, mindestens zehnjährigen, dem Kalkulationszeitraum vorausgehenden Betrachtungszeitraum‘ ist inhaltlich eindeutig durch das Parlament so festzulegen, dass dem Begriff ‚konservativ‘ ausschließlich mündelsichere Papiere zu Grunde zu legen sind. Mündelsichere Papiere sind nur solche, die die höchste Sicherheitsbewertung haben (AAA).“
 

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