Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 18.01.2018

Der Senat in der Partizipationsfalle

 

Leitlinien zur Bürgerbeteiligung bei Neubauvorhaben vorgestellt.

 

Am Mittwoch haben die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) und Gesine Schwan als Präsidentin der „Humboldt-Viadrina-Governance Plattform“ die vom Berlin Berliner Senat in Auftrage gegebenen Leitlinien für die Partizipation im Wohnungsneubau vorgestellt.
Dabei geht es um verbindliche Bürgerbeteiligungsverfahren beim geplanten Bau von 30.000 Wohnungen, die laut Koalitionsvertrag bis 2021 von den Gesellschaften gebaut werden sollen. Die Leitlinien seien für die Gesellschaften verbindlich und sollen zunächst für ein Jahr erprobt, anschließend „evaluiert und gegebenenfalls nachbessert“ werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der beteiligten Institutionen. „Wir können – davon bin ich überzeugt – die Akzeptanz von Neubauprojekten erhöhen, wenn die Vielfalt der Stadtgesellschaft im Planungsprozess stärker zum Ausdruck kommt und wenn Anregungen aus der Nachbarschaft in die Projekte einfließen“, so Lompscher.

Partizipation wird in den Leitlinien als vierstufiger Prozess mit den Elementen Information, Konsultation, Mitgestaltung und Mitentscheidung definiert. Zwar wird in den Leitlinien betont, dass es bei den Prozessen um „das Wie und nicht um das Ob“ der Bauvorhaben gehe und die Dialogverfahren mit der „Zivilgesellschaft“ nicht zu nennenswerten Verzögerungen führen sollen. Doch die imposante Zahl von vorgesehenen „projektbegleitenden Gremien“, „Input-Runden“ und „Diskursen über Gestaltung und Verengung des Zielkorridors“ sowie die verbindliche Erörterung von Änderungsvorschlägen zu den vorgelegten Planungen lassen daran erhebliche Zweifell aufkommen. Allerdings soll das Beteiligungsverfahren beendet werden „wenn der Lernfortschritt und die Effizienz des Partizipationsprozesses erschöpft sind“, wobei zugesichert wird, dass “die Politik das Votum des offenen Beteiligungsprozesses berücksichtigt“.
Für viele der zahlreichen Initiativen, die sich an Standorten für geplanten Wohnungsbau gebildet haben und wohl auch weiterhin bilden werden, dürften diese Leitlinien eine Enttäuschung sein. Denn die von ihnen geforderte „Ergebnisoffenheit“ der Beteiligungsverfahren wird nicht verankert.. Und so erscheinen die Leitlinien eher als papiernes Placebo, mit dem die vor allem von Linken und Grünen in zahlreichen Kampagnen gegen Bauvorhaben befeuerten Erwartungen von Neubau- und Verdichtungsgegnern eingefangen werden sollen. Immerhin winkt eine gewisse materielle Teilhabe, denn für den „Qualifizierungsprozess“ der Beteiligung sollen auch entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Aber ein Schritt in Richtung schnelle und durchgereifende Planung und Realisierung von dringend benötigten Wohnungen in erheblichen Größenordnungen sind die Leitlinien sicherlich nicht.

Rainer Balcerowiak

Die Leitlinien im Netz: https://www.howoge.de/fileadmin/user_upload/user_upload/Flyer_Leitlinien_Partizipation.pdf

 

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