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MieterEcho online 28.11.2013

Keine Entwarnung für Mieter/innen

Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte „Mietenbremse“ hat etliche Schlupflöcher.


 Im seit dem heutigen Mittwoch vorliegenden Koalitionsvertrag für die künftige Bundesregierung findet sich wie angekündigt eine Regelung zur Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen. In „Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ können die Erhöhungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete  beschränkt werden. Besagter „Nachweis“ dürfte Gegenstand langwieriger juristischer Auseinandersetzungen werden, wie Vermieterverbände bereits angekündigt haben.

Ferner sind sowohl Erstvermietungen in Neubau­ten als auch Neuverträge „nach umfassenden Modernisierungen“ von der Kappung ausgeschlossen.  Bereits deutlich überhöhte Mieten werden außerdem nachträglich legalisiert, denn „die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bishe­rigen Miethöhe entsprechen können“, heißt es in dem Vertrag.  

Keine konkreten Pläne gibt es bislang für den Wohnungsbau. Dazu heißt es im typischen Politiker-Deutsch lediglich: „Wir setzen auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungs­baus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung. Al­le Maßnahmen werden wir in einem Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungs­baus und der energetischen Gebäudesanierung zusammenfassen. Wir streben dazu ein Bündnis mit den Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Ak­teuren an. Den immobilienwirtschaftlichen Dialog werden wir ausbauen.“

 
Für die „Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus“ sollen die Länder  bis Ende 2019  jährlich 518 Mio. Euro erhalten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass diese Mittel für den Neubau eingesetzt werden müssen. Es wird von den Ländern lediglich „erwartet“ , dass sie diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sa­nierung des Wohnungsbestandes einsetzen“

Weitere, wenig konkrete Absichtserklärungen betreffen die Leistungen des Wohngeldes und die Anpassung der Härtefallklausel im Mietrecht (§ 559 Abs. 4 BGB) mit der ein „ wirksamer Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung bei Sanierungen gewährleistet“ werden soll.

Ähnlich nebulös die Ankündigung, dass künftig „im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete auf eine brei­tere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt wird“.
Was aus diesem Vertrag wann und in welcher Form umgesetzt wird, ist noch nicht absehbar. Klar ist allerdings schon jetzt, dass von dieser Regierung kein wirklicher Kurswechsel in der Mieten- und Wohnungsbaupolitik zu erwarten ist.

Rainer Balcerowiak

 

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