Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho 07.06.2018

Kein Schutz vor Umwandlung im Milieuschutz

Als 2015 endlich die lang geforderte Berliner "Umwandlungsverordnung" in Kraft trat, waren die Mieter/innen der Görlitzer Str. 49 erleichtert. Seit ihr Haus Anfang 2013 an die Salaground Invest GmbH verkauft worden war, waren sie von Verdrängung durch Umwandlung ihrer Wohnungen in Eigentumswohnungen bedroht. Die Verordnung machte dies nun für Milieuschutzgebiete von einer Zustimmung des Bezirks abhängig.


Die gut funktionierende Hausgemeinschaft engagierte sich gegen die weiteren Zumutungen des Investors, insbesondere gegen seine Pläne, ein Luxusgeschoss aufzustocken und den Garten mit Eigentumswohnungen zuzubauen. Doch obwohl Mitglieder des Stadtplanungsausschusses und der Baustadtrat ihre Unterstützung zugesichert hatten und eine an das Grundstück angrenzende Eigentümergemeinschaft gegen die Bebauung klagte, wurden die Bauanträge genehmigt. Gleichzeitig wurde mit dem Haus weiter spekuliert und es im März 2016 an die F.A.M. due Fin GmbH weiterverkauft. Der Versuch, dem mithilfe des bezirklichen Vorkaufsrechts zuvorzukommen, scheiterte daran, dass das Bezirksamt dem Investor das erforderliche "Negativzeugnis" ausstellte, während der Baustadtrat angeblich noch mit einer interessierten Genossenschaft verhandelte.


Seither werden die Mieter/innen der Görlitzer Str. 49 mit immer neuen Mieterhöhungen und falschen Betriebskostenabrechnungen schikaniert, im Garten wurden Bäume gefällt, aber noch nicht mit dem Bau begonnen. Daher bestand der Verdacht, dass weiter mit dem Haus spekuliert werden sollte. Im Dezember 2017 sicherte der neue Baustadtrat den Mieter/innen zu, ihr Haus im Blick zu behalten und sie zu informieren, sobald es Veränderungen gäbe. Eventuell könne diesmal das Vorkaufsrecht genutzt werden.
Am 28. Mai 2018 nahmen die Mieter/innen selbst Einsicht ins Grundbuch und erfuhren entsetzt, dass bereits im März 2018 die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigt worden war. Der Bezirk hatte die Möglichkeit, dem die erforderliche Zustimmung zu verweigern, nicht genutzt. Gemäß § 174 II Baugesetzbuch (BauGB) darf die Genehmigung verweigert werden, wenn dadurch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Es liegt ja auf der Hand, dass die Mieter/innen auf lange Sicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden sollen und damit die Zusammensetzung im Haus und Kiez durch verändert wird. Obwohl das BauGB außerdem noch die vorherige Anhörung der Mieter/innen vorsieht, wurden wir übergangen und nicht angehört. Eine Information über das Vorgehen erhielten sie weder vom Investor, noch vom Bezirk und auch nicht vom Baustadtrat!


Die Hausgemeinschaft ist enttäuscht und wütend, dass sie trotz ihres jahrelangen Engagements auf Senats- und Bezirksebene und trotz aller Kontakte und Unterstützungszusagen von politisch Verantwortlichen mit allen ihren Anliegen gescheitert ist. Und nicht nur das: Immer wurde sie erst im Nachhinein und eher zufällig über längst getroffene Entscheidungen informiert. Die Mieter/innen sind entschlossen, sich trotz ihrer nun noch prekäreren Situation nicht vertreiben zu lassen und weiter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Spekulationsobjekte zu kämpfen. Auf politische Unterstützung hoffen sie nicht mehr …


Die Mieter/innen der Görlitzer Str. 49

 

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