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MieterEcho online 16.08.3013

GEWOBAG gesprächsbereit für das Bündnis Zwangsräumung Verhindern

Heute, am 16.8.2013, haben um 11:00 Uhr 6 Personen vom Bündnis
Zwangsräumung Verhindern und Herr D. aus Kreuzberg die Geschäftsstelle
der GEWOBAG Wohnungsbau- und Aktiengesellschaft Berlin besucht.
Hintergrund ist die drohende Obdachlosigkeit von Herrn D. Er wohnt seit
Januar 2013 als Untermieter in einer GEWOBAG- Wohnung. Der Hauptmieter
kündigte zum 31.5.2013 die Wohnung, in der Herr D. allerdings gern
weiterhin wohnen würde. Herr D. befindet sich aufgrund in der Türkei
erlittener Folter seit 1998 in seelenärztlicher Behandlung – die Wohnung
räumen zu müssen würde seinen derzeitig stabilen Gesundheitszustand
gefährden, dies bestätigt auch sein Arzt.
Die GEWOBAG weigert sich jedoch, ihn als Hauptmieter zu übernehmen.
Da sich offene Fragen am besten in einem persönlichen Gespräch ausräumen
lassen, hat das Bündnis Zwangsräumung verhindern der öffentlichen
Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG in einem offenen Brief seinen Besuch
mitgeteilt. Dementsprechend wurde die Gruppe vor der Geschäftsstelle vom
Sprecher der Kommunikationsabteilung und einer weiteren Mitarbeiterin
empfangen. Acht schwer bewaffnete Polizeibeamte beobachteten das
Gespräch im Hintergrund. Diese Vorkehrungen der öffentlichen
Wohnungsbaugesellschaft betrachtet das Bündnis Zwangsräumung Verhindern
als durchaus nachvollziehbar – es kann schließlich nie vorhergesehen
werden, wie ein solches Gespräch seinen Lauf nehmen wird.
Nach offensichtlicher Beratung im Vorfeld zeigten sich die
Gesprächspartner*innen sofort entgegenkommend und boten an, mit Herr D.
in einem weiteren Gespräch Anfang nächster Woche eine Lösung zu finden.
Bezüglich der geforderten Wohnungsübergabe am 22.8. wies das Bündnis
Zwangsräumung Verhindern darauf hin, dass zur gründlichen Vorbereitung
einer Blockade 48 Stunden von Vorteil sind.

Seit März 2013 übernimmt das Jobcenter die komplette Miete von Herrn D.
und ist bereit, dies auch in Zukunft zu tun. Hier stellt sich die Frage,
warum die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft offensichtlich kein
Vertrauen in ein vom Jobcenter finanziertes Mietverhältnis hat – der
Staat und die aus seinen Gesetzen resultierenden Ansprüche müssten doch
zu den verlässlichsten Partner*innen der Eigentümer*innen gehören?
Die Mietschulden, die Herr D. aus einem anderen Mietverhältnis offen
hat, zahlt er regelmäßig in Raten ab. Außerdem bemüht er sich um eine
Mietschuldenübernahme durch das Sozialamt.
Herr D. hat sich in der Türkei für Menschenrechte eingesetzt, wurde
deswegen gefoltert, und soll nun in unserem Rechtsstaat aus formalen
Gründen obdachlos werden?

Dem kann das Bündnis Zwangsräumung Verhindern nicht tatenlos zusehen und
fordert die GEWOBAG als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft auf, ihrem
sozialen Auftrag gerecht zu werden und Herrn D. die Wohnung als
Hauptmieter zu überlassen.


Bündnis Zwangsräumung Verhindern
David Schuster, Sara Walther
0176 - 92810634
zwangsraeumungverhindern@riseup.net
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