Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 16.12.2014

„Uns wurden Gewerbemietverträge untergeschoben“

„Das Mehrfamilienhaus in der Fuldastraße 40 besteht aus dem Vorderhaus, dem Seitenflügel und den zwei Quergebäuden und liegt in einer ruhigen Seitenstraße nahe der Sonnenallee.“ Mit dieser Anzeige sucht die Theobald Immobilien GmbH   Kunden für  Eigentumswohnungen in Kreuzkölln. Nicht erwähnt wird in der Anzeige, dass es in der Fuldaer Straße 40 auch noch ein Fabrikgebäude gibt.  Etwas abgesetzt vom übrigen Haus  ist es mit seiner Steinfassade sicherlich ein gutes Areal für teure  Lofts. Doch noch wohnen dort Mieter und die wollen auch dort bleiben. Die Kündigung haben sie allerdings schon vor Monaten erhalten. Sie haben Widerspruch eingelegt. Für den 18. Dezember hat das Landgericht den ersten Prozesstermin angesetzt. Die Mieter  haben den Termin öffentlich gemacht und hoffen auf solidarische Begleitung der Verhandlung.      
„Wir möchten damit auf ein weiteres Beispiel in der immer schneller drehenden Spirale aus Aufwertung, Verdrängung und Immobilienspekulation aufmerksam machen, die derzeit in Nordneukölln tobt und das Recht auf Wohnraum untergräbt“, erklärt Klaus Walter (Name geändert), einer der gekündigten Mieter.  Doch  die Bewohner des Fabrikgebäudes in der Fuldastraße 40  fühlen sich vom vorigen Eigentümer  des Hauses betrogen. „Wir hatten ein gutes Verhältnis und deshalb dachten wir uns nichts   Böses,  als uns der Eigentümer der Antrass Immobilien einen neuen Mietvertrag schmackhaft machen wollte“, erklärt Robert Haas, ein weiterer Betroffener aus der Fuldastraße. Vorher hatten alle Bewohner Wohnmietverträge, nur für die Metallwerkstatt im Parterre des Fabrikgebäudes gab es einen Gewerbemietvertrag. Die Überzeugungsarbeit des Eigentümers hatte Erfolg. Im Frühjahr 2023 hatten alle Mieter einen Gewerbemietvertrag unterschrieben. Walter und Haas könnten sich heute selber über ihre an Leichtsinn grenzende   Kooperationsbereitschaft ärgern.  Der Eigentümer  habe aber beteuert, dass ein solcher Gewerbemietvertrag auch für die Mieter  Steuervorteile bringe. „Wir haben schon mal gefragt, was denn    bei einem möglichen Eigentümerwechsel geschieht, wenn wir  den Gewerbemietvertrag unterschreiben“, erinnert sich Haas. Doch der damalige Eigentümer verstand es, die Bedenken schnell zu zerstreuen. Er habe nicht vor, das Haus in der nächsten Zeit zu verkaufen.  Doch bereits einige Wochen später wurde Klaus Walter das erste Mal misstrauisch.  „Es kamen immer häufiger Menschen in den Hof, denen man sofort angesehen hat, dass sie auf der Suche nach  Eigentumswohnungen sind“.  Der  Mieter erinnert sich noch, dass er den Eigentümer am Telefon empört zur Rede stellte. Doch der habe es noch einmal verstanden, die Bedenken zu zerstreuen Danach  brach der Kontakt mit ihm ab. Im Oktober 2013 bekamen die Mieter ein Schreiben der  BerlinWert Immobilien GmbH, die sich als neue Eigentümer des Hauses vorstellten. „Erst da wurde uns klar, warum und die Gewerbemietverträge untergeschoben wurden“, ärgert sich Klaus Walter.  Schließlich sind Gewerbemietverträge leicht kündbar, was für eine Immobilienfirma bei der Verwertung eines Hauses  ein großer Vorteil ist. Die Kündigungen lagen schnell im Briefkasten.  Juristisch ist die Lage der Mieter   nicht so aussichtlos.
 Wenn das  Gericht  nicht nach der Bezeichnung des Vertrages, sondern nach der tatsächlich von den Parteien vereinbarten Nutzung urteilt, stehen die Chancen gut, dass  die ursprünglichen Wohnmietverträge anerkannt werden. Die BerlinWert Immobilien GmbH hat in einem Schreiben an die Anwälte der Mieter angedeutet, dass sie sich Schadensersatzansprüche gegen den vorigen Eigentümer vorbehält, wenn sie das Verfahren verlieren sollte. Schließlich sinkt für sie der Wert ihres Eigentums, wenn die Mieter Wohnmietverträge haben. Zu Auskünften gegenüber der Presse waren weder der alte noch der neue Eigentümer bereit.
 
Peter Nowak
Die Verhandlung findet am Donnerstag, 18. Dezember um 11:45 Uhr im Landgericht Berlin
(Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin Saal I/151) statt.

 

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