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MieterEcho online 15.01.2015

Immobilienfirma muss MieterInnen im Fanny Hensel-Kiez Schadenersatz wegen Diskriminierung zahlen

Es war eine Premiere in der Rechtsgeschichte. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verurteilte die Immobilienfirma Elfte emc asset management GmbH & Co. KG, einer  türkischstämmigen Familie 30.000 Euro Entschädigung wegen ethnischer Diskriminierung zu zahlen.
Die Familie wohnte 20 Jahre in einer aus 44 Wohnungen bestehenden Anlage im Fanny-Hensel-Kiez in  Kreuzberg. Die "Elfte emc asset management GmbH & Co. KG" kaufte die Sozialwohnungen im Januar 2010 und erhöhte die Mieten zum März von 5,33 Euro einheitlich auf 7,04 Euro nettokalt. Dieser massiven Mieterhöhung waren die MieterInnen im sozialen Wohnungsbau schutzlos ausgeliefert, weil die Anschlussförderung wegfiel.  Im Fall von drei  Mietparteien indes blieb es nicht bei der massiven Mieterhöhung. Den Berliner MieterInnen mit arabischen und türkischen Hintergrund wurde die Mieten ab Mai 2010  auf 9,62 Euro erhöht.
Dagegen hat eine der betroffenen Familien jetzt erfolgreich geklagt. In dem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof/Kreuzberg heißt es:
 
Im Urteil mit dem Aktenzeichen - Az.: 25 C 357/14   heißt es:
„Die Beklagte hat den Klägern durch ihr Verhalten zu verstehen gegeben, dass diese aufgrund ihrer Herkunft und dem hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrund nicht in das von der Beklagten verfolgte Miet- und Wohnkonzept passen, ohne dass die Kläger hierzu einen Anlass gegeben hätten. Es entsteht der Eindruck, die Beklagte fürchte durch Mieter türkisch-orientalischer Herkunft bzw. arabischer Herkunft eine Abwertung der Wohnanlage, die durch Mieter europäischer Herkunft nicht zu befürchten sei. Die damit vermittelte krasse Abwertung, Ausgrenzung und massive Ungerechtigkeit greift als erheblich verletzend in den Kernbereich des klägerischen Persönlichkeitsrechts ein. Es wird so nicht nur deutsches Verfassungsrecht verletzt, das die Gerichte im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigen haben, sondern auch tragende europäische Rechtsgrundsätze“.  
Das sind sehr klare Worte in Zeiten von Pegida.  Der Türkische Bund in Berlin und Brandenburg (TBB) kommentiert das Urteil positiv:
„Zudem erkennt das Gericht an, dass die Kinder der Kläger ebenso Betroffene der Diskriminierung sind wie ihre Eltern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Erfahrung auf Dauer negativ auf ihre besonders sensible persönliche Entwicklung sowie auf das Bild von sich selbst und ihrer Rolle in der Gesellschaft der Bundesrepublik auswirken wird.“
 
Gegen soziale Diskriminierung gibt es keinen Rechtsschutz

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die zur Entschädigung verurteilte Immobilienfirma kann Widerspruch einlegen. Doch  für das Netzwerk Mieterstadt ist es wegweisend. Es weist daraufhin, dass die Praktiken der verurteilten Immobilienfirma kein  Einzelfall ist. Die ethnische Diskriminierung ist ein Mittel bei der Vertreibung von MieterInnen mit wenig  Einkommen. Dafür ist der Fanny Hensel Kiez ein sehr prägnantes Beispiel. Über Jahre haben  sich dort die  MieterInnen aus dem sozialen Wohnungsbau gehen ihre Verdrängung gewehrt.  Ein Aktivist nahm sich 2010 das Leben. In seinen Abschiedsbrief hat er erklärt, dass er den Druck    durch die Vertreibungsstrategien nicht mehr aushalten.  So ist das Urteil sicher ein wichtiges Zeichen gegen ethnische Diskriminierung. Doch gegen die soziale Vertreibung  gibt es keinen juristischen Schutz. Dagegen ist noch immer eine Organisierung der MieterInnen die beste Waffe.
Peter Nowak 

 

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