Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online – 27.09.2011

Umfrage zeigt: AV Wohnen widerspricht tatsächlichen Wohnkosten


Bei knapp der Hälfte der Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II liegen die Wohnkosten über den Bemessungsgrenzen der AV Wohnen. Dies ergab eine Umfrage des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ). Die AV Wohnen regelt auf Landesebene, welche Wohnkosten als „angemessen“ gelten und vom Amt übernommen werden. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten werden ALG-II-Bezieher/innen in der Regel aufgefordert, „die Wohnkosten zu senken“. Für die meisten Betroffenen heißt dies, entweder die über den Bemessungsgrenzen liegenden Kosten selbst zu tragen, oder aber eine billigere Wohnung zu suchen, was auf dem sich zuspitzenden Berliner Wohnungsmarkt eine drastischen Verschlechterung der Wohnsituation bedeutet.

Wie die Umfrage der BALZ verdeutlicht, liegen die Wohnkosten besonders häufig bei Zwei- und Drei-Personen-Haushalten über den Bemessungsgrenzen. Während im Durchschnitt 46 % der Befragten angaben, ihre Wohnkosten würden von der AV Wohnen nicht abgedeckt, traf dies für 65 % der Zwei-Personen-Haushalte und 60 % der Drei-Personen-Haushalte zu.
 

Senat unterließ Angleichung der Bemessungsgrenzen

Die Bemessungsgrenzen der AV Wohnen sind seit vielen Jahren nicht mehr an die tatsächliche Mietentwicklung angepasst worden. Für Ein-Personen-Haushalte zuletzt vor drei Jahren, für alle anderen Betroffenen seit der Einführung des ALG II im Jahre 2005 nicht mehr. Auch nach der Veröffentlichung des aktuellen Mietspiegels 2011, der Mietsteigerungen von durchschnittlich 8 % feststellte, blieb der rot-rote Senat untätig.

Die unsoziale Wohnungspolitik des Berliner Senats verschärft darüber hinaus die Lage der ALG-II- und Grundsicherungs-Empfänger/innen. Die Zahl der für sie in Frage kommenden, noch relativ günstigen Mietwohnungen schrumpft beständig. Durch Privatisierung städtischer Wohnungen, Gewinnorientierung der kommunalen Wohnungsgesellschaften, mangelnden Wohnungsneubau sowie Umwandlung günstiger Mietwohnungen in Eigentum, gewerblich genutzte Räume und Ferienwohnungen werden die Berliner Mieten seit Jahren angeheizt. Am meisten bekommen dies die Berliner/innen mit geringen Einkommen zu spüren.
 

Übernahme der Wohnkosten einklagen?

Betroffene sollten die Sozialberatung in den Räumen der Berliner MieterGemeinschaft aufzusuchen, um die Aussichten einer Klage vorm Sozialgericht zur Erstattung der vollen Wohnkosten zu besprechen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, da die gültige AV Wohnen von den Gerichten nicht mehr als Rechtsgrundlage anerkannt wird.

Eine Koalition aus Jobcentern und Senat verweigert die gebotene Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten und muss regelmäßig durch die Sozialgerichte zur Ordnung gerufen werden. Dieser unrechtmäßige Zustand muss dringend beendet werden. Das gleiche gilt für die auf die Interessen der Mittelschicht und der Hauseigentümer ausgerichtete unsoziale Wohnungspolitik.
 

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