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MieterEcho online 17.06.2017

Teilerfolg für BUWOG-MieterInnen

Kräftig mobilisiert hatte die MieterInnen-Initiative Gontermannstrasse zum dritten runden Tisch mit der BUWOG am 12. Juni im Rathaus Schöneberg. Die vier VertreterInnen der BUWOG/Tempelhofer Feld GmbH konnten entsprechend „zünftig empfangen“ werden, wie es in einer Pressemitteilung der Initiative heißt.

Weiter teilt die Initiative die ersten Ergebnisse und Gesprächsinhalte mit:
„Am 3. Runden Tisch mit der Buwog haben erneut die Mieterinnen und Mieter der Gontermannstraße Petra Fritz, Johannes Kendzia, Sebastian Wicke und Franziska Schulte teilgenommen und zähe zwei Stunden mit den VertreterInnen der BUWOG verhandelt. Außerdem waren Christine Scherzinger, Bezirkspolitikerin Fraktion DIE LINKE, Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin Land Berlin Bü90/GRÜNE, Philipp Mengel, Referent des Abgeordneten Michael Müller und Heinz Paul, Jurist der Berliner MieterGemeinschaft an unserer Seite. An dieser Stelle soll ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten gehen, ebenso wie an den Juristen der Verwaltung Herrn Aleku, den Fachbereichsleiter Stadtplanung Herrn Baldow und nicht zuletzt an unseren Stadtrat Herrn Oltmann, der mit Sachlichkeit und Geschick moderierte und vermittelte.

Vorweg die wichtigsten konkreten Verhandlungsergebnisse in Stichpunkten:
Die Härtefälle werden vor der Baumaßnahme geklärt und die betreffenden Haushalte müssen keine oder nur eine anteilige Mieterhöhung zahlen. Keine Gerichtsprozesse, garantierte Annahme der Härtefälle. Die Grenze für einen Härtefall liegt laut derzeitigem Stand auch in den Planungen der Buwog bei 30 % des Haushaltsnettoeinkommens. Eine schriftliche Bestätigung durch die Buwog erfolgt, nach Eingang der Einkommensnachweise und einer Prüfung seitens der Buwog.
Das ist eine gute Nachricht. Ab nun gilt daher eindeutig: Bitte die bereits durch ein Schreiben der Buwog geforderten Einkommensnachweise an die Buwog senden!
Ein deutschsprachiger Bauleiter vor Ort wird Ansprechpartner bei Problemen und Fragen sein. Er/Sie wird telefonisch erreichbar sein.
Herr Gleitz, Geschäftsführer der BUWOG Deutschland, sicherte zudem die Einsicht der Kostenvoranschläge nach dem Ende der Verhandlungen mit den beteiligten Gewerken zu.“

Offen blieben indes die Frage der Mieterhöhung sowie des Fensteraustauschs:
„Nachdem die Buwog am letzten Runden Tisch 2,10 € bis 2,20 € pro m² (aufgrund der durch die Verwaltung geforderten Materialanpassungen) “angeboten” hatte, machten die VertreterInnen am Montag mit einer Absenkung und Kappung (!) der Mieterhöhung auf 1.95 € pro m² ein erstes finanzielles Zugeständnis. Dieses Angebot ist allerdings daran gebunden, dass die ausstehende Genehmigung durch die Verwaltung zügig erfolgt.
Unsere Forderung bezüglich Mieterhöhungen unter den zurzeit bestehenden Bedingungen liegt bei 1,80 € zzgl. der Garantie, dass die Mieten in den nächsten 8 Jahren nicht zusätzlich an den derzeit kontinuierlich steigenden Berliner Mietspiegel angepasst werden. Die Absenkung der angekündigten Modernisierungsmieterhöhung auf 1,80 € ist auch seitens der MieterInnen ein Zugeständnis, sah doch der Forderungskatalog ursprünglich eine Absenkung auf die Hälfte der angekündigten Kosten vor - zur Erinnerung 2,81 €/m².
(...)
Als wichtiger Anknüpfungspunkt für eine zusätzliche Reduzierung der Mieterhöhung ist der Erhalt und die Instandsetzung sowie die energetische Ertüchtigung der bestehenden Fenster.
Die Planung der BUWOG sieht nach wie vor einen kompletten Fensteraustausch vor. Welches Fenstermodell aus Kunststoff es sein wird, ist noch nicht klar, seitens der Bezirksverwaltung gilt jedoch die Anforderung einer dreiflügeligen Variante. Auf die Fragen warum dieser Austausch zwingend erfolgen müsse, erhielten wir keine Antwort. Es sei so geplant und dabei wolle man bleiben. Einzig das Argument, dass man “Kunststofffenster nicht regelmäßig warten und streichen muss” wurde genannt. Da konnten wir nur müde lächeln. Sind doch instandgesetzte und modernisierte Doppelkastenfenster deutlich hochwertiger und nachhaltiger; zumal der Bauaufwand deutlich verringert wäre, weil keine Fensterlaibungen aus dem Mauerwerk “gerissen” und für die Kunstofffenster versetzt werden müssten.
(...)
Die offenen Punkte (1,80 €-Mieterhöhungsforderung, Ausschluss weiterer Mieterhöhungen gemäß Mietspiegel in den nächsten 8 Jahren sowie der Erhalt und die energetische Sanierung der bestehenden Kastendoppelfenster) haben die VertreterInnen der Buwog zur Prüfung mitgenommen. Am Montag, den 19. Juni werden sie unserem Stadtrat, Herrn Oltmann, diesbezüglich eine Entscheidung mitteilen. Herr Oltmann wird sich sodann mit uns in Verbindung setzen. Die Frist für eine Entscheidung seitens der Verwaltung hinsichtlich der Genehmigung der Baumaßnahmen endet am 23. Juni. Hier ist nach jetzigem Stand alles möglich: a) Eine Genehmigung der Baumaßnahmen, b) eine weitere Fristverlängerung und c) ein Versagen der Baumaßnahmen, was mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen sofortigen Widerspruch und ein Klageverfahren seitens der Buwog zur Folge hätte, welcher frühestens in einem Jahr vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden würde. Hoffen wir das Beste für unsere Mieterschaft!
Es bleibt spannend! Wir geben nicht auf. Gemeinsam sind wir stark!“

Organisationsteam der MieterInnen-Initiative Gontermannstrasse


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