Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 386 / Februar 2017

Geschichte wiederholt sich teilweise

Ein Blick auf die Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün im Jahr 1989

Von Rainer Balcerowiak                                                  

 

Es war ein Paukenschlag. Ausgerechnet in Westberlin, der jahrzehntelangen Frontstadt des Kalten Kriegs und des Antikommunismus, wurde am 13. März 1989 die Bildung einer Regierungskoalition zwischen der SPD und der Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz (AL) besiegelt. Die 1978 gegründete AL war zwar Bestandteil der bundesweiten grün-alternativen Bewegung, verstand sich aber in ihren Anfangsjahren dezidiert als linke Organisation mit teilweise sozialistischer Programmatik. Bei den Abgeordnetenhauswahlen im Januar 1989 erreichte sie mit 11,8% ihr bislang bestes Ergebnis, während die zuvor regierenden Parteien CDU und FDP deutliche Verluste hinnehmen mussten und ihre Mehrheit verloren. Die oppositionelle SPD unter Führung von Walter Momper ergriff die Chance, mit Unterstützung der AL die Regierungsführung zu übernehmen, da in einer ebenfalls möglichen Koalition mit der CDU nur die Rolle des Juniorpartners geblieben wäre.            

 

Natürlich musste die AL einige zuvor von der Basis als „unverhandelbar“ klassifizierte Grundpositionen für die ersehnte Regierungsbeteiligung komplett aufgeben. Das betraf unter anderem die Anerkennung der Sonderrechte der alliierten Besatzer USA, Großbritannien und Frankreich in der Stadt, das Bekenntnis zur „Westbindung“ Berlins und Deutschlands – insbesondere die Mitgliedschaften in der NATO und der EU – und die bedingungslose Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols und seiner Organe. Auf der anderen Seite zeigte bereits die Präambel der Koalitionsvereinbarung, dass die neue Regierung – zumindest auf dem Papier – eine umfassende Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge anstrebte und dies auch durch eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung finanzieren wollte. Die Wohnungspolitik spielte dabei eine zentrale Rolle. Dass diese ursprünglich auf fünf Jahre angelegte rot-grüne Regierung bereits nach 20 Monaten im Januar 1991 durch den Ausstieg der AL aus der Koalition beendet wurde, hat eine ganze Reihe von Gründen. Die entscheidenden waren sicherlich die vollkommen veränderten Rahmenbedingungen durch den Fall der Mauer im November 1989 und die darauf folgenden Schritte zur Wiedervereinigung der beiden Stadthälften im Rahmen des gesamtdeutschen Vereinigungsprozesses. Dennoch lohnt gerade in Hinblick auf die Vorhaben der neuen rot-rot-grünen Regierung in Berlin ein Blick auf die Koalitionsvereinbarung von 1989.                                                        

 

Wohnungspolitik zentrales Politikfeld            

Die Wohnungspolitik gehörte sowohl für die SPD als auch für die AL zu den zentralen Politikfeldern. In den von der SPD geprägten Nachkriegsjahren spielten umfangreiche Programme für den kommunalen, genossenschaftlichen, gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau eine zentrale Rolle. Zudem gab es in Berlin – anders als im Bundesgebiet – noch bis 1988 eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung („schwarzer Kreis“), der die Miethöhen in allen Altbaubeständen unter einen Genehmigungsvorbehalt seitens der Landesregierung stellte. Allerdings entstand in diesen Jahrzehnten auch der legendäre Berliner Bausumpf, besonders die Förderinstrumente des sozialen Wohnungsbaus entwickelten sich zu einem Selbstbedienungsladen für kleine und große Investoren. Es entstand ein Milliardengrab und mit der zeitlichen Begrenzung der Mietsubventionen im geförderten Wohnungsbau eine soziale  Zeitbombe, an der die Stadt noch heute zu knabbern hat. Die AL dagegen hatte in der großen Hausbesetzerbewegung, die seit Ende der 1970er Jahre in vielen Bezirken gegen spekulativen Leerstand und Luxusmodernisierungen zu Felde zog, eine ihrer wichtigsten politischen Säulen. Zeitweilig waren in Westberlin knapp 300 Mietshäuser besetzt, bei Räumungen durch die Polizei kam es mitunter zu heftigen Straßenschlachten. Obwohl viele der betroffenen Häuser durch Überführung in Genossenschaften oder Übertragung an die Besetzer/innen befriedet wurden, war dieser Konflikt bei der Bildung der rot-grünen Koalition noch lange nicht ausgestanden.  

 

Sofortmaßnahmen und Bundesratsinitiativen        

Rot-Grün wollte jedenfalls sowohl dem Wohnungsmangel als auch der Spekulation mit Wohnraum und den allmählich explodierenden Mieten in der Stadt entgegentreten. Vereinbart wurde bereits in der Präambel des Vertrags der Neubau von 7.000 Wohnungen pro Jahr. In öffentlichem Besitz befindliche Baugrundstücke sollten künftig ausschließlich an städtische und gemeinnützige Gesellschaften, Genossenschaften und kommunale Bauträger vergeben werden. Zur Finanzierung von Neubauvorhaben sollten nicht mehr die berüchtigten „Aufwendungshilfen“ verteilt, sondern Baudarlehen vergeben werden, wobei Generalunternehmer generell von der Förderung ausgeschlossen wurden. Vereinbart wurden ferner Bundesratsinitiativen zur „dauerhaften und wirksamen Mietbegrenzung“. Unabhängig von einer umfassenden Mietrechtsreform auf Bundesebene strebte der neue Senat eine „Ermächtigung“ der Bundesregierung an, mietpreisdämpfende Bestimmungen zumindest zeitweise auch auf Landesebene erlassen zu dürfen. Um die Instandhaltungspflicht der Hausbesitzer durchzusetzen, vereinbarten die Koalitionsparteien eine Verschärfung des Wohnungsaufsichtsgesetzes, die Einführung einer obligatorischen Instandhaltungskontrolle durch einen „Gebäude-TÜV“ sowie die konsequente Anwendung von Instandhaltungsgeboten gegen säumige Vermieter. Im Anhang des Vertrags befindet sich ferner ein kleiner Katalog von Sofortmaßnahmen, die der Senat binnen Jahresfrist auf den Weg bringen wollte. Dazu gehörten unter anderem das generelle Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die Ausweitung des Zweckentfremdungsverbots, verstärkter Ankauf von Belegungsrechten für Wohnungsnotfälle und die Ausweitung der bezirklichen Kompetenzen bei der Belegung von leer stehenden Wohnungen.                                                

 

Kommunales Sondervermögen          

Ein eigenes Kapitel widmete sich dem Einstieg in den kommunalen Wohnungsbau als Sondervermögen des Landes Berlin. In einer ersten Stufe sollten alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften in dieses Sondervermögen überführt werden. Der Bestand dieses Sondervermögens sollte durch Aufkäufe und durch Neubau kontinuierlich erweitert werden. Für 1991 waren erste kommunale Bauvorhaben in einer Größenordnung von „mehreren hundert Wohnungen“ vorgesehen. Doch mit dem Ende der rot-grünen Koalition verschwand dieser durchgreifende Ansatz für einen dauerhaft der Marktlogik entzogenen großen Wohnungssektor wieder im „Giftschrank“ der Stadtpolitik – wo er bis zum heutigen Tag liegt. Keine besondere Erwähnung fanden im Koalitionsvertrag die Instrumente, die sich aus den Programmen ergaben, die bereits von Vorgängerregierungen – auch als Reaktion auf die Hausbesetzerbewegung – auf den Weg gebracht worden waren, wie das Landesmodernisierungsprogramm („LaMod“) und die Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien („ModInst“). So konnte seinerzeit im Rahmen der „behutsamen Stadterneuerung“ die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen – wie der Einbau von Zentralheizungen und Bädern – an feste Miet-obergrenzen gebunden werden. In entsprechend ausgewiesenen Sanierungsgebieten galt dies auch für nicht öffentlich geförderte Modernisierungen. Doch diese Programme sind längst Geschichte, und Mietobergrenzen in Sanierungs- und später auch in Milieuschutzgebieten wurden in den 2000er Jahren in jeweils letzter Instanz für unzulässig erklärt.                                            

 

CDU witterte „sozialistische Experimente“        

Die Immobilienbranche und die mit ihr verbündeten Oppositionsparteien CDU und FDP gerieten angesichts des Koalitionsvertrags nahezu in Panik. In einem Positionspapier beschwor die CDU im März 1989 die „Zukunftsfähigkeit der Stadt“, die durch „sozialistische Experimente“ und eine Rekordverschuldung gefährdet werde. Es drohe die weitgehende „Ausschaltung der privaten Wohnungswirtschaft“. Dabei sei die „Kapitalzufuhr durch private Investoren“ der einzige gangbare Weg, um den Wohnungsmarkt Berlins zu stabilisieren. Stattdessen würden Investoren durch dirigistische Pläne, darunter solche zur Mietbegrenzung, „vergrault“. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags Franz Schosser rief zu einem Investitionsstopp auf, da Berlin möglicherweise „auf dem Weg zu einem völlig anderen Wirtschaftssystem“ sei. Doch der „rot-grüne“ Senat wurde wenige Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrags sozusagen von der Weltpolitik überrollt. Sowohl der Haushalt als auch die meisten Vorhaben wurden schlagartig Makulatur. Im Juni 1990 bildete sich eine provisorische Gesamtberliner Regierung und für den 2. Dezember 1990 wurden Neuwahlen angesetzt. Die AL, die zuvor in vielen zentralen Fragen bereits eingeknickt war, nahm eine Kette von brutalen Polizeieinsätzen gegen die Hausbesetzer/innen in der Mainzer Straße in Friedrichshain schließlich zum Anlass, die Koalition am 15. November 1990 zu verlassen.   

 

 

 


MieterEcho 386 / Februar 2017

Schlüsselbegriffe: Koalitionsvereinbarung, Rot-Grün, 1989, Westberlin, Alternativen Liste für Demokratie und Umweltschutz, Wohnungspolitik, Hausbesetzerbewegung, Leerstand, Luxusmodernisierungen, Mietbegrenzung

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