Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 373 / März 2015

Stoppt TTIP, stoppt CETA

Die Freihandelsabkommen können nicht nur Staaten, Kommunen und die Umwelt ruinieren, sondern beschneiden auch Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechte

Von Gaby Gottwald                                                    

Mitte Januar wandte sich die kleine Gemeinde Reinstorf aus dem Landkreis Lüneburg mit einem Schreiben an den Deutschen Bundestag. Der Rat der Gemeinde mit 1.300 Einwohner/innen und einem Haushalt von 900.000 Euro hatte am 4. Dezember 2014 eine Resolution verabschiedet. Darin gefordert wurden der sofortige Verhandlungsstopp für das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa und der Verzicht auf die Ratifizierung des Abkommens zwischen der EU und Kanada. Der Gemeinderat war der Ansicht, dass die geplanten Abkommen nicht nur die Demokratie und den Rechtsstaat aushöhlen, sondern auch die kommunale Entscheidungshoheit, die ihnen sehr am Herzen liege. Es gibt mittlerweile eine Fülle ähnlicher Protestschreiben, denn auf kommunaler Ebene werden die möglichen negativen Effekte der  Freihandelsabkommen wie unter einem Brennglas sichtbar.                                                         

Seit Mitte 2013 verhandelt die EU-Kommission mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Das Abkommen der EU mit Kanada CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist bereits ausverhandelt und soll noch in diesem Jahr ratifiziert werden. Mit den Lissabon-Verträgen hatte die EU-Kommission das Mandat für die Handelspolitik der Staatengemeinschaft übernommen. Die Verhandlungen um TTIP und CETA liefen weitgehend geheim und von der Öffentlichkeit unbeachtet. Erst der Protest von kritischen Initiativen mit starker Bürgerbeteiligung und mit viel Presseöffentlichkeit zwang die EU-Kommission zu ein wenig mehr Transparenz. Doch die EU-Kommission beharrt bis heute auf den Kerninhalten der Abkommen. TTIP wird das weltweit größte Freihandelsabkommen sein, das rund die Hälfte des Welthandels umfasst. Ideengeber waren im Wesentlichen die Handelskammern der EU und der USA sowie die größten Unternehmensverbände auf beiden Seiten des Atlantiks. Das Ziel ist die Ausweitung des Handels durch eine erhebliche Liberalisierung der Märkte im Vertragsraum und die Förderung von Direktinvestitionen. Auftragsstudien zufolge entstünden somit mehr Wachstum und Wohlstand für alle. Dies muss mittlerweile jedoch durch zahlreiche unabhängige Studien als widerlegt gelten. Der angesteuerte Weg zu mehr Handelsfreiheit beinhaltet zum einen den Abbau von sogenannten Handelshemmnissen, also die Abschaffung von Zöllen sowie „nicht tarifärer Handelshemmnisse“. Letzteres sind Regulierungen durch staatliche Vorgaben, rechtliche Auflagen, Standardabsicherungen durch EU-Normen oder vertragliche Vereinbarungen. Zum anderen sollen bessere Investitionsbedingungen für Investoren geschaffen werden. Vertraglich betroffen ist fast alles: Zulassungsverfahren für Chemikalien, Umweltstandards, Verbraucher- und Lebensmittelschutz, Patent- und Markenrechte, Datenschutz, das öffentliche Beschaffungswesen, Beihilfen und Subventionen, Energie, Finanzdienstleistungen, Kommunikation, Kultur etc.                                    

Sinkende Schutzstandards                

Da es zum Sinn und Zweck von Freihandelsabkommen gehört, Barrieren, die der Kapitalverwertung im Weg stehen, niederzureißen, verfolgen solche Abkommen die Deregulierung der Märkte und die Aufhebung von Schutznormen für Arbeitnehmer/innen, Verbraucher/innen, Bürger/innen oder auch Patienten/innen. Nun werden die verantwortlichen Akteure auf beiden Seiten des Atlantiks nicht müde, beständig zu beteuern, dass es keinerlei Absenkung von Schutzstandards geben werde. Doch dieses Versprechen wird nicht eingelöst werden, wie das Beispiel „Chlorhuhn“ zeigt. Der Ernährungsbereich, für den in der EU trotz vieler Kritik oftmals höhere Standards gelten als in den USA, ist hierfür exemplarisch. Entweder ist es verboten, Hühner mit Chlor zu behandeln oder nicht. Will die USA auf dieses Verfahren nicht verzichten, bleibt der Export von Chlorhühnchen in die EU verboten, solange die EU dieses Verbot nicht aufhebt. Das Gleiche gilt für genmanipulierte Organismen oder unzählige Chemikalien und Lebensmittelzusätze. Die EU-Kommission, der US-Beauftragte für das TTIP, Stimmen aus der Politik und das Wirtschaftsministerium, das die Federführung für TTIP und CETA hat, vertuschen diesen Widerspruch: Man werde wechselseitig die jeweiligen Standards „harmonisieren“, also wechselseitig als gleich anerkennen. Was wird dies konkret für den Verbraucherschutz in der EU bedeuten? Soll in der EU der Anbau und Verkauf von Gen-Mais bis auf Ausnahmen verboten bleiben, aber der Import von Gen-Mais aus den USA möglich werden? Soll das dann der „freie Markt“ entscheiden? In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Im Prinzip soll die Zulassung von Produkten, die schädlich sein könnten, vermieden werden. Die Unschädlichkeit ist von den Produzenten zu belegen. In den USA gilt die Beweislastumkehr. Die Schädlichkeit muss – oft in Schadensersatzklagen – nachgewiesen werden und die Produkte werden erst dann verboten. Die „Harmonisierung von Standards“ ist eine logische Unwucht, die der Verdummung dient. Es wird dabei immer zu einer Standardabsenkung zulasten der einen oder anderen Seite kommen. Es gibt vielfach Differenzen. Beispielsweise haben die USA die Arbeitsschutznormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) nicht unterschrieben, die EU wohl. Umgekehrt setzt sich die EU für einen freien Zugang zum Markt für Finanzdienstleistungen ein. Dies steht im Konflikt mit den USA, da dort die Regulierung weiter fortgeschritten ist.      

 

Liberalisierung wird festgeschrieben            

Jenseits des Geschachers in den jeweiligen Themengebieten sollen verschiedene Regulierungsmechanismen den Inhalt des Abkommens vor zukünftigen politischen Änderungen und daraus folgenden Eingriffen schützen. Die EU-Kommission griff einen Vorschlag von Unternehmensverbänden aus der EU und den USA auf. Sie wünscht sich einen „nordatlantischen Regulierungsrat“, der sich aus Mitgliedern von EU- und US-Behörden sowie Vertretern aus der Wirtschaft zusammensetzt und beständig alle künftigen Gesetze und Verordnungen bereits im Planungsstadium begutachten soll. Internationale Konzerne und deren Lobbyisten sollen die künftige Rechtsordnung in Europa und den USA bereits vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren noch effektiver als bisher mitgestalten. Der Regulierungsrat würde alle gängigen und bekannten demokratischen Willensentscheidungen faktisch per Verfahren ad absurdum führen. Bei aller berechtigten Kritik am parlamentarischen System würden damit alle beteiligten Staaten faktisch zu Bananenrepubliken. Derzeit kursiert dazu ein Geheimpapier, wie die FAZ am 26. Januar 2015 meldete. So wird per Vertrag zur Regel, was viele bereits heute als Demokratieposse kolportieren: Vor wichtigen Entscheidungen befragen Regierungen die Vorstandschefs von Großkonzernen wie Deutsche Bank, Siemens, Allianz, BMW, Telekom, General Motors, IBM etc., wie diese es denn gerne hätten.                  

 

Aus für Rekommunalisierungen            

Das CETA-Abkommen mit Kanada enthält sowohl die Stillstands- als auch die Ratchetklausel. Es dient als Blaupause für TTIP, wofür noch kein Vertragstext vorliegt. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach der Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder zurückgedreht werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein öffentliches Unternehmen, das von einem privaten Investor gekauft wurde, wie etwa ein Wasserwerk, niemals wieder in öffentliche Hand überführt werden soll. Durch diese Sperrklauseln wären Rekommunalisierungen nicht mehr durchführbar. Das ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Eine Rekommunalisierung der Energienetze oder auch zum Beispiel der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe wären künftig nicht mehr möglich. Es ist wahrlich ein Stück aus dem Tollhaus, das hier verankert werden soll. Was Hardcore-Neoliberale mal durchgesetzt haben, soll nicht nur als Standard für alle Zeiten gelten, sondern sich auch als konstituierendes und weiter raumgreifendes Prinzip fortfressen. Als sei die Unterwerfung allen Daseins unter die Verwertungslogik des Kapitals ein Naturgesetz, werden politische Gestaltung und (Re-)Regulierungen des Markts in einem internationalen Vertrag ausgeschlossen. Wie die Politik dazu kommt, sich selbst zu enthaupten, mag ihr Geheimnis bleiben. Einer Demokratie wäre damit der Riegel vorgeschoben.                                                       

 

Private Paralleljustiz für Konzerne            

Im Rahmen des sogenannten Investorenschutzes sollen internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen Staaten bekommen. Mit viel Geld und ausgewählten Spezialanwälten können somit private Unternehmen ihre Interessen vor privaten Schiedsgerichten gegen die öffentliche Hand durchfechten. Dieses parallele private Rechtssystem unterläuft grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien und wird von zahlreichen Rechtsexperten als nicht verfassungskonform eingestuft. In der öffentlichen Debatte entzündet sich an diesem Punkt die heftigste Kritik an TTIP und CETA. Warum soll ein Rechtsstaat einem Konzern ein Sonderklagerecht jenseits seiner Rechtssprechung einräumen? Diese Frage kann niemand beantworten, der klar bei Verstand ist und nicht Manager eines Konzerns. International gibt es eine Fülle von Investorschutzklagen, wo Konzerne außerhalb des Rechtssystems auf Schadensersatz in Milliardenhöhe pochen. Seit Jahren klagt Vattenfall etwa gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz durch den Atomausstieg in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Deutschen Konzernen wie RWE, EON, EnBW ist dieses Extrageschäft verwehrt.             

Diese privaten Klageverfahren außerhalb der rechtsstaatlichen Verfahren eröffnen internationalen Konzernen den Weg, jenseits von Gesetz und Rechtsprechung ihr scheinbar naturgemäßes Recht auf Gewinn geltend zu machen. Bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen bezüglich erhöhter Umweltauflagen oder Schutzvorschriften könnten sie auf Schadensersatz wegen indirekter „Enteignung“ klagen, da einkalkulierte Gewinne ausbleiben. Bei jeder neuen Gesetzgebung müsste die Politik in vorauseilendem Gehorsam überlegen, ob sie eventuell die Gewinnerwartungen eines Konzerns schmälern und somit eine Klage provozieren könnte. Aktuelles Beispiel wäre die Mietpreisbremse. Würden TTIP und CETA wie beabsichtigt bereits in Kraft sein, könnten US-amerikanische Finanzinves-toren, die signifikante Anteile des hiesigen Wohnungsmarkts aufgekauft haben, ihre Renditeerwartungen durch das geplante Gesetz eingeschränkt sehen und auf Schadensersatz gegen die Bundesregierung klagen.                              

 

Freihandel als Knute für die Kommunen        

Besonders die Kommunen fürchten eine enorme Einschränkung ihrer Entscheidungskompetenz durch das Damoklesschwert des Sonderklagerechts von Konzernen, bieten sie doch im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge eine breite Angriffsfläche für mögliche Schadensersatzklagen. So sollen zwar die öffentliche Daseinsvorsorge sowie explizit hoheitliche Aufgaben von den Abkommen ausgenommen werden, aber bisherige Privatisierungen haben bereits öffentliche durch private Anbieter ersetzt und für eine enge Verflechtung gesorgt. Was ist öffentlich und für welche Bereiche soll der „Marktzugang“ für Private gesichert werden? Es werden in den Abkommen sogenannte Negativlisten erstellt für Bereiche, die von bestimmten Anforderungen ausgenommen werden. Dies ist eine Momentaufnahme. Zukünftige Aufgabenbereiche und Dienstleistungen fallen dann per se unter die Logik des Marktliberalismus. Der Privatisierungsdruck in den Kommunen wird damit steigen.      

                                    

Öffentliche Förderung aus Steuergeldern für US-Investmentfonds?                

Auch das Ausschreibungswesen der öffentlichen Hand soll neu gestaltet und lokale Handlungsspielräume sollen drastisch beschränken werden. Dies würde insbesondere die Kommunen sehr betreffen. Hinzu kommt, dass die Abkommen eine Gleichbehandlung von Unternehmen aus dem gesamten Wirtschaftsraum des Abkommens vorsehen. Dies schließt nicht nur den gleichberechtigten Marktzugang ein, sondern auch eine Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen. Ein Unternehmen aus Texas hätte damit die gleichen einklagbaren Rechte wie eine Firma aus Spanien oder aus Brandenburg. Was bedeutet dies beispielsweise für den öffentlichen (geförderten) Wohnungsbau? Dürfen Kommunen „ihren“ Wohnungsbaugesellschaften auch weiter Sonderaufgaben übertragen und preiswerte Mietwohnungen subventionieren? Oder muss einem US-Hedgefonds das gleiche Angebot unterbreitet werden? Steht der öffentliche Wohnungsbau nicht auf der Negativliste, können sich in diesem Bereich künftig echte Absurditäten entfalten.                                    

 

CETA als Blaupause – auch international        

Das Abkommen der EU mit Kanada wird in der Öffentlichkeit weit weniger beachtet als TTIP, doch hier schlummert die erste große Gefahr. CETA ist nach über fünf Jahren weitgehend ausverhandelt. Der Vertragstext liegt vor und dient als Blaupause für TTIP und künftige Freihandelsverträge der EU. Das Klagerecht für Konzerne ist in CETA verbindlich verankert, für TTIP suggeriert die Politik, dass es bis jetzt noch eine Soll-Bestimmung sein könnte. Doch es ist schlicht unrealistisch anzunehmen, dass es ein Abkommen mit Investorenschutz zwischen der EU und Kanada geben wird, die USA und die EU aber auf die Investitionsschutzklausel und die Schiedsgerichtsmechanismen verzichten. Beide Vertragspartner wollen ein Sonderklagerecht als Prototyp, und zwar generell für alle Abkommen, die man international schließen will, aktuell für ein Abkommen mit China, denn die ersten Verhandlungsrunden zwischen der EU und China laufen bereits. Es geht dabei um die imperiale Hegemonie, die man in der eigenen Hemisphäre definieren möchte, um sie dann zu übertragen: Schützt unsere Konzerne in den Teilen der Welt, die wir nicht selbst dominieren. Für den Euroraum selbst müssten die USA sich nicht für ihre Konzerne verkämpfen. Bereits das Abkommen zwischen der EU und Kanada würde allen US-Konzernen Schadensersatzklagen in der EU erlauben, die eine Filiale in Kanada unterhalten. Dies trifft auf den größten Teil der US-Multis zu.         

 

Wer TTIP verhindern will, muss zuerst CETA kippen    

CETA soll noch in diesem Jahr ratifiziert werden. Unklar ist, wie und von wem. Die neue EU-Kommissarin für Handel, die Schwedin Cecilia Malmström, behauptet, auf die enorme öffentliche Kritik zu reagieren. So gebe es angeblich Überlegungen, das Kapitel zum Investitionsschutz noch mal zu überarbeiten. Doch selbst wenn das Konzernklagerecht entschärft würde, bleiben die Grundkonstruktion und die Logik von CETA und TTIP erhalten. Und diese sichern die Vorfahrt für Konzerninteressen auch ohne ein explizites privates Klagerecht auf Schadensersatz.                         

Strittig ist auch weiterhin, ob alle nationalen Parlamente in der EU überhaupt die Abkommen absegnen müssen. Die EU-Kommission bestreitet dies zuweilen, da die Handelspolitik der EU ihr Hoheitsgebiet sei. Die Bundesregierung und viele andere Regierungen der EU reklamieren die nationale parlamentarische Beteiligung, da viele Bereiche des Abkommens in nationales Recht eingreifen. Dass die hart bekämpften Abkommen ohne Abstimmung im Bundestag und im Bundesrat überhaupt in Kraft treten könnten, ist hierzulande schwer vorstellbar.                                    

 

Widerstand auf allen Ebenen

TTIP und CETA berühren fast alle Politikfelder und Lebensbereiche. Daten- und Verbraucherschutz, die Landwirtschaft oder die Erzeugung von Lebensmitteln, das breite Feld der sozialen Dienstleistungen und das der Kultur, Energie (Fracking!) und vor allem die Anstrengungen und Initiativen zur Rekommunalisierung stehen auf dem Spiel. Über unzählige Themenfelder lässt sich der Kampf gegen die Freihandelsabkommen führen. Wer in seinem Aktionsfeld zukünftig noch etwas gestalten will und sein Leben nicht gänzlich dem Diktat von Konzernen unterwerfen will, soll loslaufen und so viel Sand wie möglich ins Getriebe werfen. An Bündnispartner/innen mangelt es nicht. Viele Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie nicht Willens sind, sich dem Ausverkauf von Demokratie, Bürgerrechten und lokaler Gestaltungsmacht zu beugen. Hier liegt ein breites Aktionsfeld. In den Gewerkschaften gibt es ein großes kritisches Potenzial, da man sich zu Recht um die Arbeitsstandards und um die soziale Frage sorgt. Auch die Kirchen haben ein offenes Ohr und selbst der CSU-Wähler auf dem bayrischen Land fürchtet Gen-Mais und Fracking.                                                 

Verunsichert die Sozialdemokraten!            

Ein ideales Betätigungsfeld für Protest ist die SPD, denn in ihr rumort es massiv. Der SPD-Parteikonvent fasste im vergangenen Jahr in Absprache mit dem DGB-Vorstand einen SPD-typischen und weitgehenden Beschluss. Die Partei ist nicht grundsätzlich gegen die Freihandelsabkommen, aber gegen alles, was ihr Wesen ausmacht, und insbesondere gegen das Klagerecht von Konzernen. Der federführende Minister und Parteivorsitzende Sigmar Gabriel beteuerte im Bundestag, dass er dem Konventsbeschluss folgen wird und insbesondere niemals den Konzernen ein privates Klagerecht vor Schiedsgerichten einräumen will. Daran wird er nun gemessen – gerade in der SPD. Doch wie häufig hat er seine Meinung geändert? Bei CETA, so Gabriel, könne man nun nichts mehr ändern, da sei das Klagerecht halt drin, aber nur in einer ganz milden Form. Dafür hat er extra ein Gutachten anfertigen lassen von einem Juristen, der auch auf der Liste möglicher Schiedsrichter steht. Diese Winkelzüge überzeugen selbst viele Sozialdemokraten nicht mehr. Der Kampf gegen die Grundübel der Freihandelsabkommen wird auch, aber nicht allein, über die Skandalisierung des Investi-tionsschutzes und des Konzernklagerechts gewonnen. Wesenskern der Abkommen ist die Freiheit der Verwertungsinteressen der Konzerne – und alle sind auf allen Ebenen gefordert, das Recht der Konzerne auf maximalen Gewinn zu verhindern.   

 

 


MieterEcho 373 / März 2015

Schlüsselbegriffe: TTIP, CETA, Freihandelsabkommen, EU, Kanada, USA, Handelspolitik, EU-Normen, Absenkung von Schutzstandard, genmanipulierte Lebensmittel, Chemikalien, Lebensmittelzusätze,Liberalisierung, Großkonzerne, Ratchetklausel

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