Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 377 / Oktober 2015

Senatsmanöver gefährden Rekommunalisierung

Mit dem Landesbetrieb Berlin Energie steckte der Senat vor dem Kammergericht eine herbe Schlappe ein

Von Benedict Ugarte Chacón     

                           

Im Programm der SPD für die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2011 war das Ansinnen, die Energienetze in die öffentliche Hand zu überführen, klar festgeschrieben. Der Koalitionspartner CDU stand dieser Art der Rekommunalisierung hingegen schon immer skeptisch gegenüber. Als ein erster Schritt zur angestrebten Rekommunalisierung wurde im März 2012 der rechtlich unselbständige Landesbetrieb Berlin Energie gegründet. Organisatorisch gehört der Betrieb zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Mit der Gründung sollte dem Land eine Möglichkeit geschaffen werden, an den Konzessionsverfahren für das Gas- und Stromnetz teilnehmen zu können. Ob diese Strategie letztlich erfolgreich sein wird, ist fraglich.     

                                   
Die Konzession für das Gasversorgungsnetz war Ende 2013 ausgelaufen. Beim Bieterverfahren um die neue Vergabe reichte Berlin Energie im April 2014 ein eigenes Angebot ein und kündigte an, umfangreiche Investitionen in das Netz tätigen zu wollen, um die klimapolitischen Ziele des Senats zu unterstützen. „Transparenz und Bürgerbeteiligung“ seien „wichtige Bestandteile des Angebots“. Die Bewerbung um die Gaskonzession sei der erste Schritt, um künftig als Kombinationsnetzbetreiber für Strom und Gas auftreten zu können. Zunächst standen die Zeichen auf Erfolg. Im Juni 2014 erteilte die bei der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelte Vergabestelle Berlin Energie die Konzession. Allerdings klagten die im Bieterverfahren unterlegene Gasag und deren Tochterunternehmen, die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), gegen die Vergabe. Daraufhin untersagte das Landgericht Berlin dem Land im Dezember vergangenen Jahres, das Nutzungsrecht für den Betrieb des Gasnetzes an Berlin Energie zu vergeben. Da es sich bei Berlin Energie nicht um einen Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Vorschriften handle, sondern lediglich um einen unselbständigen Teil der Senatsverwaltung, bestünden Zweifel an seiner Bieterfähigkeit. Hinzu kämen Mängel bei der Vergabeentscheidung. Im aktuellen Verfahren in zweiter Instanz vor dem Kammergericht wurde nun darüber verhandelt, ob Berlin Energie am Rechtsstreit zwischen Gasag und NBB auf der einen und dem Land Berlin auf der anderen Seite überhaupt teilnehmen darf. Im April dieses Jahres hatte Berlin Energie seinen Beitritt zum Verfahren erklärt, um das Land im Prozess zu unterstützen. Das Gericht habe jedoch, so heißt es im Beschluss vom 31. August, von Amts wegen zu prüfen, ob ein dem Verfahren Beitretender „überhaupt prozessual handlungsfähig, insbesondere partei- und prozessfähig ist“. Der Kartellsenat des Gerichts wies die sogenannte Nebenintervention von Berlin Energie schließlich als unzulässig zurück, da dem Landesbetrieb die Parteifähigkeit fehle. Das bedeutet, er kann in einem Zivilprozess weder als Kläger noch als Beklagter auftreten.                                       

Folgen für Stromnetzvergabe?        

Laut Kammergericht fehlt Berlin Energie eine gesetzlich zugewiesene Aufgabenstellung. Seine Gründung und seine Aufgabenstellung beruhten nicht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, sondern gingen allein auf den Senat zurück, der sich entschlossen habe, mit Berlin Energie „ein nicht rechtsfähiges Werkzeug auf dem Weg zur Rekommunalisierung des Berliner Gasnetzes zu schaffen“. Für das Gericht war deutlich, dass Berlin Energie im Vergabeverfahren lediglich eine „Platzhalterfunktion“ einnehmen sollte, bis später ein rechtsfähiger landeseigener Betrieb sein Rechtsnachfolger und ein „wirklicher Netzbetreiber“ werde. Ein vorgeschobener Platzhalter wird es allerdings in jedem Bieterverfahren schwer haben. Und so kann sich der Streit um die Gasnetzvergabe auch auf die Vergabe des Stromnetzes auswirken, bei der Berlin Energie ebenfalls als Bieter auftritt. Warum der rot-schwarze Senat bei seinen angeblichen Rekommunalisierungsbemühungen lieber auf merkwürdige Platzhalter-Manöver anstatt auf die Gründung eines vernünftigen Stadtwerks setzte, bleibt wohl sein Geheimnis.       


MieterEcho 377 / Oktober 2015

Schlüsselbegriffe: Rekommunalisierung, Landesbetrieb Berlin Energie, Kammergericht, Konzessionsverfahren, Gasnetz, Stromnetz, Bieterverfahren, Gasag, Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, Vergabeverfahren

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