Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 353 / März 2012

Wenigstens hat man darüber geredet

Partizipation bei der Stadtentwicklung als Feigenblatt für eine fehlende Mitbestimmung

Tobias Höpner

„Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung“ – wer sich schon einmal mit der offiziellen Stadtplanung des Senats oder der Bezirke auseinandergesetzt hat, kennt sie vielleicht: Kryptische kleine Anzeigen im uninteressantesten Teil der Lokalpresse, versehen mit kaum erkennbaren Kartenausschnitten und gespickt mit Verwaltungsfachvokabular, das bestenfalls einige Fragen, in der Regel aber den Eindruck erzeugt: „Das verstehe ich sowieso nicht, warum sollte ich mich also darum kümmern?“ Was da geplant und in einen Bebauungsplan (B-Plan) gegossen wird, verrät die Anzeige nicht. Und verirrt man sich tatsächlich ins lokale Stadtplanungsamt, um der Sache auf den Grund zu gehen, kann man leicht feststellen, dass ein B-Plan-Entwurf für Laien unverständlich ist. Dennoch darf man als Bürger/in „Anregungen“ abgeben, die dann bei der planerischen „Abwägung der öffentlichen und privaten Belange“ bedacht werden müssen.

 


Die Realität im Planungsamt sieht dann so aus, dass all jene Anregungen und Kritiken, die nicht zum längst feststehenden Planungsziel passen, „weggewägt“ werden. Die dahinter stehenden Interessen betroffener Bürger/innen werden einfach als nicht vordringlich betrachtet. Das Stadtplanungsamt plant, was politisch vom Senat und den jeweiligen Mehrheitsfraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen gewünscht wird. Diese vertreten im Großen und Ganzen die Interessen der  Grundeigentümer und Investoren, um den Wirtschaftsstandort Berlin voran zu bringen. Einspruchsrechte, die juristisch eine Bedeutung haben, können nur betroffene Grundbesitzer vorbringen, Mieter/innen jedoch niemals.
 

Beispiel O2-World

Nehmen wir ein Großvorhaben wie die O2-World, eine Veranstaltungshalle mit Platz für 17.000 Besucher/innen, die vor einigen Jahren im sogenannten Mediaspree-Gebiet gebaut wurde. Als der zur Halle gehörige B-Plan beschlossen wurde, war die Entwicklung der Spreeufer zwischen Friedrichshain und Kreuzberg, zwischen Mitte und Treptow noch kein öffentlich diskutiertes Thema. „Mediaspree“ existierte als Entwicklungs- und Werbekonzept und wurde in der Lokalpresse als tolle Idee gefeiert, ohne dass es Raum für kritische Standpunkte gab. Stattdessen wurden begeistert die PR-Häppchen der Immobilienentwickler wiedergekäut. Ihr Interesse: Die in den 90er Jahren sehr teuer als zukünftige Standorte von Konzernzentralen gehandelten Grundstücke waren zu Ladenhütern geworden und sollten mittels des Mediaspree-Werbekonzepts endlich zu Geld gemacht werden.        

An der formellen Bürgerbeteiligung zur O2-World nahmen praktisch keine Bürger/innen teil. Zur Grundsteinlegung gab es erste Proteste – die Initiative „Mediaspree versenken!“ war entstanden. Bis zur Eröffnung der Halle nahm der Protest gegen Mediaspree ein beeindruckendes Ausmaß an, das Bürgerbegehren „Spreeufer für alle“ lief bereits, und über 1.000 Protestierende ließen die groß zelebrierte O2-Eröffnungsshow zum Fiasko werden. Darunter litt auch das Image des Mediaspree-Marketings. Spätestens an dieser Stelle schwenkten Senat und Bezirk um und begannen, größeren Wert auf die informelle Bürgerbeteiligung zu legen.
 

Show oder Bürgerbeteiligung?

Zu einzelnen Bauvorhaben am Spreeufer gab es nun größere Informationsveranstaltungen, auf denen der Bezirksbürgermeister, Investoren und Architekten vom Podium aus die Pläne feilboten und das Publikum sich anschließend zu Wort melden durfte. Dabei immer das gleiche Spiel: Das Podium ist gut vorbereitet, verfügt über bunte Pläne und hübsche Visualisierungen sowie über die Mikrofongewalt. Das Publikum bekommt die Pläne zum ersten Mal zu sehen, hat keine Gelegenheit, spontan eigene Gedanken und Wünsche zu entwickeln, sondern muss sich zwangsläufig an den hingeworfenen Planungsbrocken abarbeiten. Auf dem Podium wird viel gesprochen, während das Publikum kaum zu Wort kommen kann. Am Ende entsteht der Eindruck: Es gab die Gelegenheit sich zu äußern, das Podium hat brav zugehört und seine Pläne wieder und wieder gerechtfertigt. Man hat zumindest darüber geredet.

Ähnlich erging es jenen Aktivist/innen von „Mediaspree versenken!“, die  sich infolge des erfolgreichen Bürgerentscheids auf den bezirklichen Sonderausschuss „Spreeraum“ einließen. Dort wurde Grundstück für Grundstück behandelt, bestehende Planung und Kritik diskutiert, nur damit anschließend der Bezirksbürgermeister feststellen konnte: Lediglich an einzelnen Details wird es nebensächliche Änderungen geben.         

In beiden Fällen entpuppen sich Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung als Auffangbecken, in denen Unmut und Kritik ihre Dynamik verlieren und folgenlos versanden. Ändern tut sich gar nichts, vor allem nicht die Grundzüge der geplanten baulichen Entwicklung.
 

Streitfall Tempelhofer Flugfeld

Ein weiteres großes und umstrittenes Stadtentwicklungsprojekt ist das Tempelhofer Flugfeld. Dort gibt es im Gegensatz zum Mediaspree-Spreeufer eine zentrale planende Instanz, die gleichzeitig Grundeigentümerin ist: die Stadt Berlin. Bereits kurz nach dem Ende des Flugbetriebs gab es im Zuge der versuchten Öffnung und der Besetzung des Flugfelds deutlich erkennbare Kritik an der geplanten Bebauung der riesigen Freifläche. Der Berliner Senat  beauftragte professionelle Planer/innen mit der Entwicklung einer informellen Bürgerbeteiligung. Auf zahlreichen Veranstaltungen konnten sich interessierte Bürger/innen zu Wort melden und Wünsche zum Ausdruck bringen. Vielfach dabei genannt: Das Flugfeld soll frei und unbebaut bleiben. Doch die Grundzüge der Planung stehen auch hier längst fest und nicht zur Disposition. Sie folgen dem 1998/1999 erarbeiteten Planungskonzept „Vom Flughafen zum Park der Luftbrücke“, das ohne jede Mitbestimmung durch Bürger/innen zustande kam. Die Bebauung eines guten Drittels des Flughafengeländes steht längst fest. Die Internationale Gartenausstellung (IGA), die einen großen Teil des Flugfelds nur mittels teurer Eintrittskarten begehbar machen wird, ist längst beschlossen. Die Internationale Bauausstellung (IBA), die an Neukölln und Kreuzberg angrenzende Bereiche des Flugfelds zu exquisiten Wohnvierteln machen soll, ist ebenfalls längst beschlossen.

Die Arenen werden nicht so weit geöffnet, dass von der Bevölkerung geäußerte Wünsche und Interessen in die Planungsprozesse eingehen können. Informelle Bürgerbeteiligung dient daher lediglich als Feigenblatt einer fehlenden Mitbestimmung, als Auffangbecken für Unmut und als Legitimationsbeschaffung für die herrschende Politik.
 

Formelle und informelle Beteiligung

Grundsätzlich ist zwischen formeller und informeller Bürgerbeteiligung zu unterscheiden.

„Formelle“ oder „verfasste“ Beteiligungsverfahren sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Baugesetzbuch sieht eine mehrstufige Beteiligung der Bürger/innen an Planungsverfahren vor. In einer ersten Phase muss die Öffentlichkeit frühzeitig über Bebauungs- oder Flächennutzungsvorhaben informiert werden. Mit der Bekanntgabe der ausgearbeiteten Planentwürfe wird den Bürger/innen in einer zweiten Stufe das Recht eingeräumt, Stellungnahmen, Einwände oder Anregungen innerhalb einer festgelegten Frist abzugeben. Diese müssen in dem anschließenden „Abwägungsprozess“ berücksichtigt werden – was aber nicht heißt, dass sie auch zwangsläufig umgesetzt werden. Auch Bürger- oder Volksentscheide sind formell geregelt.

„Informelle“ Formen der Bürgerbeteiligung sind demgegenüber „freiwillig“, also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie können – müssen aber nicht – durchgeführt werden, um Bürger/innen an politischen Prozessen zu beteiligen. Die Inhalte solcher informeller Bürgerbeteiligungen können beispielsweise Fragen der Stadtplanung sein oder die Gestaltung des Bezirkshaushalts. Das Verfahren kann verschiedene Formen haben, vom Ideenwettbewerb über Kiezversammlungen bis hin zur Online-Abstimmung. Informelle Beteiligungsformen werden in letzter Zeit immer häufiger eingesetzt und sind in vielen Bereichen bereits als Instrument zur Steuerung von Planungsprozessen etabliert. Im Gegensatz zu den formellen Formen steht hier nicht der Einspruch gegen etwas, sondern der Gedanke des Dialogs und der Aushandlung im Mittelpunkt.


MieterEcho 353 / März 2012

Schlüsselbegriffe: Mediaspree, Tempelhofer Feld, O2-World, Stadtentwicklung, Mitbestimmung, Bürgerbeteiligung, Spreeufer für alle

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