MieterEcho

MieterEcho 333/April 2009

Quadrat MIETRECHT AKTUELL

Erste Hilfe bei Schimmel

Sylvia Sonnemann

Der kalte Winter fördert die Schwachstellen von Wohnungen in Alt- und Nachkriegsbauten zutage: An den Außenwänden bilden sich feuchte Stellen und Schimmel beginnt sich rasch auszubreiten. Was tun?

Jeder Mangel muss dem Vermieter gemeldet werden, also auch feuchte Stellen. Tun Sie das am besten schriftlich, denn erst wenn der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat, entstehen weitere Rechte, wie z.B. Mietminderungsrechte. Bei Schimmel zögern dennoch viele Mieter mit der Meldung, weil sie befürchten, postwendend vom Vermieter die Schuld daran zugewiesen zu bekommen. Die wenigsten Feuchtigkeitserscheinungen in Wohnungen sind aber ausschließlich auf ein fehlerhaftes Lüften und Heizen zurückzuführen. Fachleute bestätigen, dass in 80% der Feuchtigkeitsfälle bauliche Ursachen hauptverantwortlich sind.

Das leuchtet ein. Weil Schimmel in der Wohnung Angst macht, lüften und heizen Mieter sorgfältig, schon im eigenen Interesse. Dennoch sind nicht alle Verhaltensregeln bekannt und Mieter können mit einem falschen Verhalten das Problem verstärken. Hier ein paar Faustregeln: Kräftiges Querlüften, sogenanntes Stoßlüften, sorgt für einen schnellen Luftaustausch, ohne die Wände und das Mobiliar abkühlen zu lassen. Damit das nicht zu mühselig ist, sollte man allzu viele Hindernisse auf den Fensterbänken vermeiden. Im Winter genügen wenige Minuten, um die Feuchtigkeit aus den Räumen zu lüften. Weniger beheizte Räume, wie etwa Schlafzimmer, dürfen nicht auskühlen und müssen verschlossen bleiben, da sonst die warme und feuchte Raumluft der übrigen Räume an den kühlen Schlafzimmerwänden kondensiert. Hilfreich ist das Aufhängen eines Hygrometers, um kontrollieren zu können, dass die relative Feuchtigkeit in der kalten Jahreszeit nicht über 60% ansteigt.

Rechtlich muss der Vermieter nachweisen, dass der Mangel nicht baulich bedingt ist. Lassen Sie sich also nicht von pauschalen Schuldzuweisungen verschrecken. Legen Sie Ihr Lüftungs- und Heizverhalten dar und weisen Sie auf Schwachstellen und andere Fälle im Haus hin. Auch können Sie ihm vorschlagen, eine Langzeitmessung in Ihrer Wohnung durchzuführen, die Auskunft über Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten gibt. Verstreicht die Frist zur Mängelbeseitigung, haken Sie nach, und lassen Sie sich beraten, wenn auch dann nichts passiert.

Sylvia Sonnemann ist Geschäftsführerin des Mietervereins "Mieter helfen Mietern" in Hamburg (www.mhmhamburg.de).

Weitere Infomationen finden Sie unter unseren mietrechtlichen Tipps und Infos unter "Schimmel".

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