MieterEcho 330/Oktober 2008: Entstaatlichung des Strafvollzugs
Hannes Müller, Mieter in der Kyffhäuserstraße 10
„Es wird nicht nötig sein, die Presse einzuschalten und wir versichern, das Haus nicht selbst in Brand stecken zu wollen. Wir werden jetzt unsere geplanten Baumaßnahmen zu Ende führen, irgendwann tritt auch wieder die ersehnte und beabsichtigte Ruhe ein und dann können andere Schlachten geschlagen werden.“ Briefe wie diese sind wir Mieter aus der Kyffhäuserstraße 10 seit dem Eigentümerwechsel im Juni 2007 gewohnt. Aber nun wird die Erweiterung der Kampfzone auch schon offen angekündigt. Wir 22 Mietparteien aus Gartenhaus, Seitenflügel und Vorderhaus hatten, das merken wir jetzt, problemlos gewohnt in unserem denkmalgeschützten, innen und außen stuckreichen Jahrhundertwendehaus am Rand des Bayerischen Viertels in Schöneberg. Seit 16 Monaten geben wir uns Mühe, nach der Fassadenrenovierung, die uns drei Monate lang von Luft und Licht abschnitt, auch den mit der Modernisierung einhergehendem Baulärm und den despektierlichen Umgang des neuen Verwalters zu ertragen.
Los geht es mit Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel, d. h. die Mieten werden bei fast jedem Mieter um 20% angezogen. Dafür wurden vorher schnell ein – viel zu kleines – überdachtes Müllhäuschen und ein – viel zu enger – Fahrradkeller hergerichtet. Wer da mit Hilfe der Anwälte von den Mietervereinen niedrigere Prozentsätze errechnet, wird umgehend mit Klagen schikaniert. Gleich anschließend werden uns Modernisierungsankündigungen für Balkon- und Fahrstuhlanbauten im Hof und je nach Wohnung für Bad, Küche und Heizungsanlage unterbreitet. Im Nu ist man da mit den gesetzlich erlaubten 11%-Umlagen der Modernisierungskosten bei einem ganz legalen Mietanstieg von bis zu 400 Euro bzw. 30% im Monat. Doch anstatt uns Abfindungen für einen Auszug anzubieten, kommt die Low-Cost-Luxusmodernisierung mit verdeckter Entmietung daher. Der neue Vermieter versichert uns auf einer Hausversammlung, nur schon freien Wohnraum in Eigentum zu verwandeln, ansonsten „eigentlich“ nicht entmieten zu wollen.
Bei der Erstbegehung einer vermieteten Wohnung stößt der Verwalter auf eine noch vom Vormieter gezogene Trennwand. Unverblümt kommentiert er vor der erst vor zwei Jahren eingezogenen Familie: „Die nehmen wir dann weg, wenn Sie ausgezogen sind!“ Bei einer zufälligen Begegnung auf der Treppe spricht der Verwalter in herablassendem Ton eine Mieterin an, eine Antwort von ihr auf seinen letzten Brief sei überfällig. Als diese ablehnt, so en passant über einen Drohbrief zu reden, empört sich der Verwalter, droht die Einschaltung eines Rechtsanwalts an und rennt gestikulierend hinter ihr her: „Wenn man nicht mal reden kann, dann können Sie sich ja schon mal gleich eine neue Wohnung suchen!“ Die Mieterin veranlasst, dass jeglicher Kontakt in Zukunft nur noch schriftlich und über einen Anwalt stattfindet.
„Spielen Sie nicht Gott!“, tönt der Verwalter, wenn wir auf Anraten unserer Anwälte wegen des Baulärms mehr Miete mindern als die vom Verwalter zugestandenen 20%. Die erste Welle gerichtlicher Klageschriften betreffen die Mieterhöhungen, die unsere Anwälte als überzogen errechnen. Im Internet finden wir ähnliche Fälle und eine Erklärung: „Ziel des Vermieters ist in solchen Fällen weniger das Gewinnen des Prozesses, als vielmehr die Mieter mit jahrelangen Gerichtsverfahren mürbe zu machen und rauszuekeln.“
Ein Hundehalter soll seine „das ganze Haus störenden und nicht genehmigten“ kleinen Zwergdackel abschaffen. Doch der alte Verwalter bestätigt schriftlich die seinerzeit mündliche Erlaubnis für die Hundehaltung und alle Mieter bezeugen mit ihrer Unterschrift, weder gestört zu sein noch von einer „starken Verschmutzung von Kot und Urin“ im Treppenhaus etwas zu wissen. Um nicht wegen Prozessbetrugs angezeigt zu werden, wird die Klage daraufhin zurückgezogen.
Ein Mieter dokumentiert den Hergang der Bauarbeiten im Außenbereich mit seiner Digitalkamera und stellt die Fotos in unser Netzwerk. Daraufhin erhält er seine Mieterhöhung schon zwei Monate vor den anderen. „Es hat mir nicht gefallen, dass Sie in Ihrem Netzwerk aufwiegeln und alles fotografieren“, begründet der Verwalter. Spricht einer der Mieter ihm gegenüber von „wir“, also uns Betroffenen, entgegnet er in ungehaltenem Ton: „Sprechen Sie für sich und nicht für alle!“
Unseren meist im Hintergrund bleibenden Eigentümer Mathias Kupfer (Mathias Kupfer Vermögensverwaltung GmbH) und seinen Verwalter Sven Gentsch (Sonnenhaus Baupartner GmbH) erleben wir in enger Kooperation. Laut Internet begann diese 1998 mit dem Sanierungsprojekt Bergstraße 23 in Berlin-Mitte. Beim Recherchieren stoßen wir lediglich auf knappe Angaben im Berliner Unternehmensarchiv über undurchsichtig bleibende Insolvenzverfahren und Gesellschaftsauflösungen und -neugründungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des „Seeschlosses Hermsdorf“ und auch darauf, dass der Eigentümer aus Berlin und der Verwalter aus Wandlitz stammen.
Wir beginnen uns über vieles zu wundern. So über einen merkwürdigen Kellereinbruch. Laut Internet sind Kellereinbrüche eine gern eingesetzte Methode zur Beunruhigung der Mieter/innen bei Entmietungen. Wir wundern uns darüber, dass der Verwalter auch der Bauleiter ist. Im Hof erleben wir einen lautstarken Wortwechsel zwischen einem zuständigen Beamten und unserem Verwalter. Der solle endlich die Bauvorschriften einhalten, sonst bekomme er es noch ganz anders mit ihnen zu tun. Wegen der nicht fachgerechten Fällung und Beschneidung zweier alter Bäume im Hof hat das Grünordnungsamt den Eigentümer angezeigt. Im Moment des Fällens hieß es auf unsere kritischen Nachfragen allerdings: „Keine Sorge, ist alles genehmigt und fachmännisch durchgeführt!“ Der Vermieter behauptet vieles, auch: „Wir beschäftigen nur bekannte Fachfirmen mit bestem Ruf!“ Wir haben da einen anderen Eindruck und finden für die Firmen, die uns in Anschreiben genannt werden, meist nicht einmal eine Internetpräsenz.
Nicht nur, dass wir das ruhelose Leben auf einer Baustelle ertragen müssen und Belastbarkeitsgrenzen und Rücksichtnahme auf die Mieter nichts gelten. Der Verwalter erweckt bei uns durch sein herablassendes und unfreundliches Verhalten den Eindruck, dass wir hier nichts mehr zählen.
Über sechs Wochen schlägt die riesige alte Haustür wegen defekter Federung laut dröhnend nach jedem Öffnen zu. Bis in den 4. Stock erschüttert dies Wände, Türen und Gemüter. Unsere schriftlichen Beschwerden werden lange nicht beachtet.
Bei verschiedenen Mietern funktionieren Telefon, Internet und Klingel immer wieder nicht. Abhilfe braucht Wochen.
Einer Mieterin fällt wegen der Dachbodenarbeiten Stuck auf den Fußboden und es rieselt Sand durch ein Loch auf den Esstisch. Kann passieren. Frage ist nur, warum reagiert der Verwalter erst nach zehn Tagen?
Eine Familie im Vorderhaus sieht sich mitten in der Nacht mit Wasserströmen von oben konfrontiert, so dass die Feuerwehr gerufen werden muss. In der Baustelle drüber war plötzlich ein Wasserhahn defekt, heißt es.
Ein anderer Mieter im Seitenflügel hat aus unerfindlichem Grund kein Wasser mehr in seiner Küche. Hier braucht es einen Monat für Abhilfe.
Eine Mieterin kann nach längerer Abwesenheit ihre Wohnungstür nicht mehr öffnen, eine andere findet nach Rückkehr aus dem Urlaub ihre Fenster eingeschlagen vor. Sie hatte in einem Gerichtsverfahren eine nur anteilige Mitfinanzierung des Fahrstuhls erstritten.
Einem Mieter will der Verwalter mit aggressiver Gebärde untersagen, das Fahrrad der kleinen Tochter in einer Nische neben der Wohnungstür abzustellen. Als er vom Mieter gebeten wird, sein Anliegen schriftlich zu machen, schleudert er mit Wucht das Fahrrad einige Meter weiter auf das Treppenpodest und droht, ihn „fertig zu machen“. Der Mieter reagiert mit einer gerichtlichen Unterlassungserklärung, damit derartige Drohungen in Zukunft unterbleiben, und mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Ein zu gutgläubiger Mieter, der schon 25 Jahre im Seitenflügel wohnt, wechselt auf Wunsch des Verwalters in eine teurere und dunklere Wohnung, wofür der Verwalter die Übernahme der Kosten für Eigenrenovierung und Umzug zusagt. Doch dann verweigert er die Zahlung, es läge darüber doch „nichts Schriftliches“ vor.
Beim Dachbodenausbau wird einigen Mietern der Fernsehempfang gekappt. Andere werden schriftlich gewarnt, ihre Kamine und Öfen nicht mehr zu benutzen, da „in Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfegermeister“ die Schornsteine abgetragen wurden und man „sich selbst gefährden würde“. Der zitierte Fachmann ist empört, von einer Abstimmung ist ihm nichts bekannt.
Vor dem Haus wird eine imposante Verkaufstafel für acht Eigentumswohnungen aufgestellt. Ein halbes Jahr später sind fünf Wohnungen unrenoviert verkauft. Der Preis für die sechste, schon komplett renovierte Wohnung mit 177 qm: 495.000 Euro. Stolz brüstet sich unser Verwalter vor einem Mieter, dass für das Haus 2,5 Millionen Euro gezahlt wurden, es jetzt aber schon 4 Millionen Wert sei. So schnell geht das mit dem Geldmachen im Baugewerbe.
Über Freunde und Bekannte hören wir von ähnlichen Fällen wie bei uns, von Kellereinbrüchen und sogar Bränden auf Dachböden. Allein in Pankow, so das Brandkommissariat, ereigneten sich in den 90er Jahren 50 Brandstiftungen in Dachstühlen von Sanierungshäusern.
Wir werden an einem – bauarbeitsfreien – Samstagnachmittag im August vom Feuer heimgesucht. Drei Mietparteien haben sich über Wochen mit Brand- und Löschwasserschäden zu beschäftigen. Die Kripo mutmaßt fahrlässige Brandstiftung. Wir machen uns unseren eigenen Reim. Die niedrige Aufklärungsquote bei Brandstiftungen in Berlin von nur 24,3% lässt uns nicht auf eine Täterermittlung hoffen. Merkwürdig, dass Verwalter und Vermieter weder am Tag des Brands noch später an die Betroffenen persönlich herantreten, um ihr Bedauern auszudrücken und den Schaden vor Ort zu begutachten. Noch 14 Tage nach dem Brand verschwinden die Bauarbeiter rauchend im Dachboden. Als wir unsere Befürchtungen über nachlässigen Brandschutz dem Eigentümer vortragen, wird dieser aggressiv, als ob die Versicherung zuhören würde: Der Brandschutz sei einwandfrei. Doch er würde jetzt allen Mietern verbieten, auf der Baustelle zu fotografieren. Wer sich nicht daran halte, bekomme eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Es gibt offensichtlich viel zu verbergen.