MieterEcho 309/April 2005: Der Berater-Staat

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MieterEcho 309/April 2005

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Der Berater-Staat

Wie McKinsey, Price Waterhouse Coopers und die globale Beraterbranche den Staat privatisieren

Werner Rügemer

Wenn von Privatisierung gesprochen wird, dann bleibt eine Gruppe von Akteuren bisher meist unbeachtet: Unternehmensberater wie McKinsey, Wirtschaftsprüfer wie Price Waterhouse Coopers und Wirtschaftskanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer. Sie bilden eine global agierende Privatarmee von etwa einer Million hochbezahlter Profis.

Die Unternehmensberater

Wie kein anderer Name steht McKinsey für Unternehmensberatung: 1926 gegründet, entwickelte die Beratertruppe, die heute mit 100.000 Mitarbeitern selbst einen globalen Konzern darstellt, die konsequentesten Methoden für einen aggressiven Kapitalismus. Das McKinsey-Konzept besagt: Mehr Gewinn mit weniger Personal. Der jeweilige Unternehmensvorstand will das ohnehin, aber als Empfehlung ‚unabhängiger' Berater lässt es sich leichter durchsetzen. "Das amerikanische Unternehmensrecht ignoriert die Arbeitnehmer. Aus seiner Sicht spielen sie in der Struktur des Unternehmens und bei seinen Rechtspflichten keine Rolle", fasst der Jurist Lawrence Mitchell zusammen. Entsprechend zielt McKinsey auf die Entfaltung und Steigerung der Motivation und der Privilegien des Managements. Deshalb gibt es nirgends sonst im entwickelten Kapitalismus solche Unterschiede zwischen den Einkommen und den betrieblichen Zusatzleistungen des Topmanagements einerseits und der Masse der Beschäftigten andererseits wie bei typischen US-Unternehmen.

Den Durchbruch erlebte McKinsey in den 1930er Jahren, als Gewerkschaften (wieder) stark wurden und der Staat unter Präsident Roosevelt mit dem New Deal soziale Reformen beförderte. McKinsey wurde von den Unternehmensvorständen zur Gegenwehr gegen die bis heute attackierten Standardfeinde ‚Wohlfahrtsstaat' und Gewerkschaften eingesetzt. Das blieb auch so nach dem 2. Weltkrieg. McKinsey hat langjährige Beraterverhältnisse mit 147 der 200 größten Unternehmen der Welt. Weitere Unternehmensberatungen wurden nach dem Muster McKinsey gegründet, in Deutschland etwa Roland Berger.

Die Wirtschaftsprüfer

Bilanzmanipulationen waren eine wesentliche Ursache des Börsencrashs und der Weltwirtschaftskrise 1928/29. Damit sich das nicht wiederholt, wurde in den USA die Buch- und Bilanzprüfung für alle börsennotierten Unternehmen und Banken zur gesetzlichen Pflicht. Die deshalb in den 1930er Jahren eingerichtete staatliche Börsenaufsicht Security Exchange Commission (SEC) vergibt seitdem die Lizenz für die Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die im staatlichen Auftrag die Buch- und Bilanzprüfung durchführen. Doch der gesetzliche Auftrag wird seit Jahrzehnten immer mehr unterlaufen. An der Spekulationsblase der "New Economy" der 1990er Jahre waren die Wirtschaftsprüfer wieder als Akteure beteiligt.

Seit den 1950er Jahren sind die US-Wirtschaftsprüfer auch in Deutschland präsent. Wie ihre Kollegen von McKinsey übernahmen sie die großen deutschen Unternehmen als Kunden. Price Waterhouse Coopers (PWC), KPMG, Ernst & Young und Deloitte ‚prüfen' nicht nur alle DAX-Unternehmen, sondern auch die großen Staats- und Kommunalunternehmen. Je nach Anweisung des Unternehmensvorstands können die Prüfer Bewertungen von Immobilien ins Gegenteil verkehren (z.B. bei Telekom und Berliner Bankgesellschaft) und den Firmenwert variieren. Zwischen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften wird jongliert. Aus einem Eigentümer eines Wirtschaftsguts können Wirtschaftsprüfer auch zwei oder drei Eigentümer machen, wie etwa beim Steuerkonstrukt Cross Border Leasing.

Die Anwaltskanzleien

Früher als im Rest der Welt haben sich in den USA Anwälte zu Großkanzleien zusammengetan. Kanzleien mit bis zu 3000 Anwälten bilden selbst große Unternehmen, genannt "law firms". Sie sind mit Niederlassungen oder aufgekauften einheimischen Kanzleien an den wichtigsten Standorten aktiv, in Tokio und Peking ebenso wie in Moskau, Brüssel, Berlin, Frankfurt und Düsseldorf. Ausgehend von der Praxis in den USA vermischen sie ihre anwaltliche Tätigkeit mit Lobby-Arbeit, Public Relations, Steuerberatung und Treuhänderschaften. Die Anwälte genießen hoheitliche Privilegien wie auch die Wirtschaftsprüfer: Ein "opinion letter", eine gutachterliche Stellungnahme für ein Unternehmen zu einem komplizierten Steuerkonstrukt gilt vor dem Finanzamt als eine rechtswirksame Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Seit Anfang/Mitte der 1990er Jahre breiten sich die großen US-Kanzleien in Europa aus. Sie gründen Niederlassungen wie etwa Allen & Overy oder sie erweitern sich durch Aufkäufe europäischer Kanzleien, aus denen etwa in Deutschland neue Kanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer und Clifford Chance Pünder entstehen. Inzwischen haben sich auch deutsche Großkanzleien nach diesem Vorbild entwickelt. So vereinigen etwa Heuking Kühn & Partner und Rödl & Partner in ihren Kanzleien ebenfalls Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Fall Enron: Wenn renommierte Berater zusammenwirken

Im Jahr 2001 stand das Strom- und Gasunternehmen Enron in der Liste der US-Unternehmen an siebter Stelle als es in Konkurs ging. Unternehmensberater war McKinsey, Wirtschaftsprüfer war Arthur Andersen, die juristischen Berater kamen von der Wirtschaftskanzlei Vinson & Elkins. McKinsey, seit 1987 ständig für Enron tätig, rühmte sich, bei Enron eine der weitestgehenden Innovationen der modernen Unternehmensgeschichte umgesetzt zu haben: Enron ist "eines der innovativsten Unternehmen der Welt, indem es die traditionellen industriellen Strukturen angreift und atomisiert." Wirtschaftsprüfer bei Enron war das damals weltweit größte Unternehmen dieser Art: Arthur Andersen. Andersen agierte auch als Steuerberater. In dieser üblichen Doppelrolle richteten die Andersen-Leute tausende von Zweckgesellschaften, also so genannte Special Purpose Vehicles (SPV) in Finanzoasen ein und verwalteten sie durch ihre Niederlassungen auf den Cayman Inseln und den Bermudas. Sie bestellten bei der Enron-Zentrale in Houston Gas und Strom. Diese fiktiven Bestellungen blähten den Auftragsbestand auf, sodass Umsatzsteigerungen verkündet und der Börsenwert laufend gesteigert werden konnte.

Juristisch beraten wurde Enron durch die Kanzlei Vinson & Elkins. Wie die Zentrale von Enron befindet sie sich in Houston und ist mit 860 Anwälten die größte Kanzlei in Texas. Gegenüber US-Behörden und Enron-Geschäftspartnern bescheinigten die Anwälte, dass Briefkastenfirmen von Enron unabhängig waren und es sich um reale Käufe und Verkäufe handelte. Darüber hinaus beriet Vinson & Elkins bei Privatisierungen und bei der Suche nach Staatsgarantien und -zuschüssen in den Staaten, wo Enron neue Gaskraftwerke baute.

Als das Enron-Kartenhaus im Herbst 2001 zusammenbrach, wurden tausende Beschäftigte um Arbeitsplätze und Pensionen gebracht, die einigen hundert Insider des Topmanagements dagegen hatten ihre Gewinne sicher. Nach der Ankündigung der Börsenaufsicht, Ermittlungen bei Enron aufzunehmen, begann Andersen mit der Vernichtung von Akten. Deswegen kamen einige Manager vor Gericht. Das Image war dahin, Andersen verlor seine Aufträge, löste sich auf, wurde teilweise von den Konkurrenten PWC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte aufgekauft. McKinsey und die Anwälte von Vinson & Elkins kamen ungeschoren davon.

Von der Unternehmensberatung zur Staatsberatung

Nachdem die Berater seit Jahrzehnten die neoliberale Privatarmee der Konzerne waren, erschließen sie das neue Operationsgebiet Staat. McKinsey, Price Waterhouse Coopers (PWC), Allen & Overy usw. finden diesbezüglich in den USA mittlerweile ein Drittel ihrer Aufträge. So arbeitet etwa das Beratungsunternehmen Bearing Point daran, "staatliche Schlüsselgebiete" nach den "Kriterien der Privatwirtschaft umzugestalten". Dazu gehören nationale Sicherheit, Strafvollzug, Steuereinziehung, Einwanderung u.ä.

Der Einstieg in Deutschland gelang den Beratern über die Treuhandanstalt. Die Bundesregierung unter Helmut Kohl berief in den vierköpfigen Leitungsausschuss je einen Vertreter von McKinsey, von KPMG, von Treuarbeit und von einer deutschen Wirtschaftsprüfergesellschaft. Später kam als fünfter Mann noch ein Berger-Vertreter hinzu. Treuarbeit wurde von der US-Konkurrenz PWC aufgekauft. Die Berater blieben den Unternehmen verpflichtet, die sie schon bisher beraten hatten. Sie wollten ehemalige DDR-Betriebe nicht erhalten, sondern an ihre bisherigen Auftraggeber verteilen, den Markt erobern und dabei helfen Konkurrenten auszuschließen. Da konnte im Treuhandgesetz gerne stehen, dass "die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern" sind. Die erste Empfehlung der Berater jedoch lautete, wie viele Beschäftigte zu entlassen seien. Die zweite Empfehlung zielte darauf, wie die Aufkäufer an möglichst hohe Staatszuschüsse kommen. Die dritte Empfehlung zielte auf einen möglichst niedrigen Kaufpreis: die symbolische eine Mark. Ob die Unternehmen ihrer Verpflichtung zum Erhalt einer bestimmten Zahl von Arbeitsplätzen nachkommen, wurde in der Regel nicht kontrolliert oder ein Verstoß dagegen nicht sanktioniert.

Berater-Boom unter Bundeskanzler Schröder

2001 stellte Verteidigungsminister Scharping das Projekt "Bundeswehrreform" vor, das vor allem aus der Privatisierung der Beschaffung und der Kasernen- und Grundstücksverwaltung bestehen sollte. Ebenfalls 2001 legte das Verkehrsministerium das Konzept "Private Public Partnership im öffentlichen Hochbau" vor, verfasst von PWC und der Kanzlei Freshfields. Es ist als Handbuch nicht nur für den Bund gedacht, sondern auch für Bundesländer und Kommunen, die ihre Immobilien und Dienstleistungen an Privatunternehmen vergeben sollen.

Ob Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit, Hartz-Kommission, Autobahn-Maut, überall wurden Berater engagiert. Es bleibt aber nicht bei der Beratung von Fall zu Fall. Vielmehr ergibt sich eine Dauerabhängigkeit. Als DaimlerChrysler und Telekom ihre vertraglichen Leistungen bei Toll Collect nicht erbrachten, ging es um die Schadensersatzzahlungen an den Bund. Das Verkehrsministerium konnte jedoch den von den Beratern Freshfields verfassten 18.000-Seiten-Vertrag nicht selbst interpretieren und vergab deshalb einen weiteren Beratervertrag, um Modalitäten und Höhe der Schadensersatzforderung ermitteln zu lassen.

Die Berater haben auch die Privatisierung des städtischen Eigentums als lukratives Feld entdeckt. So berät etwa die Kölner Privatbank Oppenheim gegen hohes Honorar die Städte Berlin, Köln, Hanau, Cottbus usw. beim Verkauf von Wohnungsgenossenschaften und Stadtwerken.

Die Berater-"Kultur"

Berater machen sich nicht die Hände schmutzig an der Ausführung ihrer Empfehlungen. Sie entlassen niemanden persönlich und sie sehen keinem Opfer in die Augen. Sie treiben nicht die Gebühren und Mieten und Zinsen ein, die infolge von Privatisierungen steigen. Sie leben in einer abgeschotteten Welt und verbringen viele Stunden in Flugzeugen und Luxushotels.

Berater sind abhängig vom Auftraggeber und vom nächsten und übernächsten Auftrag. Sie sind auch nicht politisch neutral. Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young stellen mit Thomas Borstell ein Mitglied des Vorstands im CDU-Wirtschaftsrat. Ernst & Young testiert die Rechenschaftsberichte der CDU und wird immer dann als ‚unabhängiger Wirtschaftsprüfer' zur erneuten Prüfung herangezogen, wenn die testierten Rechenschaftsberichte sich als falsch erweisen. Dies war etwa der Fall bei den ‚schwarzen Kassen' des ehemaligen Bundeskanzlers und CDU-Vorsitzenden Kohl: Hier deckte Ernst & Young die Rückdatierung von Belegen, mit deren Überprüfung Ernst & Young dann erneut beauftragt wurde.

Auch in einer weiteren Hinsicht sind die Berater nicht neutral. McKinsey beriet Angela Merkels CDU für ihr Programm "Neue Soziale Marktwirtschaft". Roland Berger engagiert sich als ‚Botschafter' der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Sie wurde vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründet und für die ersten fünf Jahre mit 50 Mio. Euro ausgestattet. Die Agenda 2010 ist für INSM erst ein Anfang, der Niedriglohnsektor soll weiter ausgebaut werden.

Die Propheten der freien Marktwirtschaft sind selbst die Verkörperung von Intransparenz und Vetternwirtschaft. Sie veröffentlichen keine Geschäftsberichte. Sie verheimlichen ihre Gewinne. Sie hassen öffentliche Ausschreibungen. Sie sind nicht nur intransparent, sondern sie organisieren auch für die Beratenen die Intransparenz. Sie erschließen ihnen die okkulte Parallelfinanz der globalen Finanzoasen und der unübersehbaren Geflechte von Briefkastenfirmen. Berater übernehmen keine Verantwortung. Ihre vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung lässt nur minimalen Schadensersatz zu und auch dies nur bei "Vorsätzlichkeit".

Mit den Beratern zieht eine Kultur der Geheimhaltung ein, die die bisherige Geheimniskrämerei der Behörden weit übertrifft. Sie machen die Geheimhaltung der mit ihnen geschlossenen Aufträge ebenso zur Bedin-gung wie die Geheimhaltung der von ihnen verfassten Privatisierungsverträge. Stadträte und Abgeordnete dürfen die Verträge nicht sehen, die sie beschließen sollen (z.B. Cross Border Leasing, Toll Collect).

Der Mythos der ökonomischen Effizienz

Keine 'Fehlberatung' kann den Ruf der Berater ankratzen. Berger hatte im Auftrag des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder das Gefälligkeitsgutachten für die Expo 2000 erstellt und 40 Mio. Besucher vorausgesagt, die notwendig gewesen wären, um das Privatunternehmen Expo wirtschaftlich zu machen. Es kamen nur 20 Mio. und das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik zahlen bis 2012 die Milliardenschulden ab, wobei die öffentlichen Haushalte eigentlich durch die Privatisierung der Expo hätten entlastet werden sollen.

Was aus gesamtwirtschaftlicher Sicht als Fehlkalkulation, Verschwendung von Steuergeldern und Täuschung der Steuerzahler zu bezeichnen ist, gilt aus Sicht der Berater als Erfolg. Schröder überhäufte sowohl als Ministerpräsident von Niedersachsen wie auch als Bundeskanzler Berger mit weiteren Aufträgen. Entscheidend sind die Interessen der Auftraggeber und der Mitgewinnler: Da sind einmal die Millionengehälter des Topmanagements, in diesem Falle der ehemaligen Treuhand- und dann Expo-Chefin Birgit Breuel und ihrem Gefolge. Ihre Gehälter sind in den privatisierten Unternehmen um ein Mehrfaches höher als für Staatsangestellte, die das Projekt mindestens genauso gut bzw. schlecht hätten durchführen können. Auf der anderen Seite wurde ein Heer von Niedriglöhnern engagiert, die auf der Expo arbeiteten. Schröder hatte seinen Imagegewinn.

Den Beratern, die hohe Honorare erhalten, gesteht man trotzdem im Beratervertrag zu, dass sie bei Falschberatung nicht zur Rechenschaft gezogen werden. So vergrößern die Berater die Verschuldung des Staats, deren Rückführung sie fordern und die sie als Begründung für ihre Tätigkeit anführen. Die behauptete ökonomische Effizienz gilt nur für die Berater selbst und die Privatunternehmen, die die Privatisierungen durchführen, nicht aber für die Bürger und den Staat.

"Die Berater"

Werner Rügemer (Hg.): "Die Berater. Ihr Wirken in Staat und Gesellschaft", Transcript-Verlag, Bielefeld 2004, 244 Seiten, 21,80 Euro

Werner Rügemer

Der Publizist Dr. phil. Werner Rügemer, geboren 1941, lebt in Köln und befasst sich mit Klüngel und Korruption in deutschen Kommunen und in der Weltwirtschaft. Er ist Mitglied des Vorstands der Bürgerrechtsorganisation "Business Crime Control" sowie Mitglied bei "Transparency International" und dem "Deutschen Schriftstellerverband". Der Bund der Steuerzahler NRW zeichnete Werner Rügemer mit dem Journalistenpreis 2002 aus. Im MieterEcho Nr. 297 wurde sein Buch "Colonia Corrupta - Globalisierung, Privatisierung und Korruption im Schatten des Kölner Klüngels" vorgestellt. Weitere Infos unter http://www.werner-ruegemer.de

Cross border Leasing

Cross Border Leasing (CLB) ist ein staatsüberschreitendes Leasing-Geschäft. Anlagen wie z.B. Klärwerke, Heizkraftwerke, Abwasserkanalnetze oder Trinkwassersysteme werden langfristig von ausländischen Unternehmen (meist US-Trusts) geleast und wieder (von deutschen Kommunen)zurückgemietet. Sowohl Leasing-Geber als auch Leasing-Nehmer werden auf Grund der unterschiedlichen Gesetzgebungen beider Länder zu Eigentümern. Die Leasing-Verträge werden nach US-Recht abgeschlossen und stellen Scheingeschäfte zur Steuereinsparung dar. Seit 2004 sind sie verboten, jedoch gibt es zahlreiche bereits bestehende Verträge mit deutschen Kommunen (zu CBL siehe auch MieterEcho Nr. 296).

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