MieterEcho

MieterEcho 304 - Juni 2004

 Immobilienverwertung

Wie bei Old Shatterhand

Abenteuerliches in den Mietshäusern von Atze Brauner

Silke Mayer

"Berlin ohne unseren Atze Brauner, das wäre nicht das, was es ist", meinte Klaus Wowereit zum 85. Geburtstag von Atze (Arthur) Brauner. Dieser Auffassung können sich viele Mieter/innen des Immobilienbesitzers und Filmproduzenten anschließen, allerdings mit einer anderen Bewertung. Atze Brauner gehört zu der Gruppe von Vorzeigeberlinern, die sich im Schatten ihrer öffentlichen Auftritte ein gehöriges Stück dieser Stadt zusammengekauft haben, um mit den Miethäusern das durch die Prominenz Erworbene zu sichern und zu mehren. Dieser Teil ihres Wirkens wird selten durch die Scheinwerfer erhellt, die üblicherweise auf illustre Ereignisse wie Berliner Pressebälle gerichtet sind und die Schokoladenseite der feinen Leute beleuchten. Dass Herrn Brauners Geschäftsleben nun aber doch in die öffentliche Kritik geraten ist, verdankt er vornehmlich seinen Schulden bei den Banken. Denn wem Zwangsversteigerungen drohen, der verliert leicht den Schutz der Medien. Und so kann man in den Zeitungen plötzlich Kommentare wie z.B. von der Stadträtin Elisabeth Ziemer lesen: "Brauner lässt seine Häuser verwahrlosen, (…). Bei Beschwerden der Mieter oder der Bauaufsicht reagiert er nicht." (Berliner Kurier v. 22.04.2004).
Wie es sich tatsächlich in den Wigwams des Winnetou-Verfilmers lebt, schildert eine Mängelanzeige aus dem Jahr 2003, die uns von der Mieterin Silke Mayer* vor wenigen Wochen zugeschickt wurde. Die Reaktionen seitens der Braunerschen Verwaltung auf die Mängelanzeige selbst waren zunächst mäßig, inzwischen betreiben unsere Anwälte die gerichtliche Klärung. Auf die Ergebnisse sind wir gespannt und wir drücken der Mieterin die Daumen.
Wir veröffentlichen ihre Mängelanzeige leicht redaktionell bearbeitet und von Silke Mayer mit Ergänzungen, was inzwischen bis Mai 2004 in ihrer Wohnung geschah, versehen.

Mängelanzeige vom 19.10.2003

Am 22.04.2003 begannen Sie mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, indem Sie die verschlossenen und mit Namen der einzelnen Mieter versehenen Kellerräume öffneten und eigenmächtig ausräumten. Darüber habe ich Sie in meinem Schreiben vom 05.05.2003 informiert, ohne von Ihnen einen Vorschlag zur Regulierung des Schadens erhalten zu haben. Seitdem sind wir Mieter in unserer Wohnqualität stark eingeschränkt. Da ich die momentan durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen nach dem langjährigen Verfall des Hauses sehr befürworte, bin ich auch gerne bereit, die bei Bauarbeiten üblichen Einschränkungen zu akzeptieren. Durch die Nachlässigkeit ihrer Verwaltung kam es jedoch in den letzten Wochen zu völlig unnötigen und unzumutbaren Vorfällen.

Zustellung der Post

Wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 17.06.2003 bereits mitgeteilt habe, hat uns die Post AG wegen der zeitweiligen Unzugänglichkeit unseres Grundstücks darauf aufmerksam gemacht, dass die Postzustellung in unzumutbarer Weise erschwert ist. Auch habe ich dem Bauleiter Herrn Richter am 25.08.2003 ein Schreiben meiner Zeitungszustellerin vorgelegt, indem Sie mich bat, die Gangbarkeit meiner Hauseingangstür wieder herstellen zu lassen. Die regelmäßige Zustellung unserer Post ist seit Monaten nicht gewährleistet. Von Ihnen wurde weder die Hauseingangstür instandgesetzt, noch wird bei den Bauarbeiten darauf geachtet, dass die Zugänge passierbar bleiben. Ich fordere Sie auf, unverzüglich eine zuverlässige Postzustellung zu ermöglichen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Anfang Dezember 2003 wurden die Briefkästen völlig demontiert und erst Ende Januar durch neue ersetzt.

Rattenbefall

Bereits am 13.07.2003 hatte ich Sie über den Rattenbefall in unserem Haus informiert. Mein Schreiben wurde von Ihnen nicht beantwortet und erst nach dem Einschalten des Gesundheitsamts, wurde der Nagetierplage ein Ende gesetzt.

Mülltonnenentleerung

Am 10.07.2003 habe ich Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die Mülltonnen seit elf Wochen nicht mehr entleert wurden. Von Ihrer Seite wurden keine Maßnahmen ergriffen, die Beseitigung des Mülls in die Wege zu leiten. Erst nach einem Anruf (17.07.2003) bei der BSR, bei dem mir ausdrücklich bestätigt wurde, dass die BSR von Ihnen keine Information über den Zustand erhalten hat, wurde der Müll beseitigt.

Erster Einsturz meiner Küchendecke

Am 28.07.2003 kam es zum Durchbruch meiner Küchendecke auf ca. 1qm Fläche. Große Mengen Bauschutt drangen in meine Küche ein. Die Decke wurde notdürftig durch einen von Ihnen beauftragten Handwerker verschlossen. Meiner Aufforderung vom 17.08. 2003, den ursprünglichen Zustand der Decke wiederherzustellen und Malerarbeiten durchführen zu lassen, sind Sie nicht nachgekommen. Für den hohen Reinigungsaufwand wurde ich bis heute nicht entschädigt.

Bauschutt durch Küchenentlüftungsschacht

Bei Abbrucharbeiten am Kamin am 31.07. 2003 drangen große Mengen Bauschutt durch den Küchenentlüftungsschacht in meine Küche ein. Als ich nach Feierabend meine Wohnung betrat, war die gesamte Wohnung mit einer feinen Staubschicht überzogen. Der Kühlschrank, die Arbeitsfläche und der gesamte Küchenfußboden waren mit Bauschutt übersäht. Für erste oberflächliche Reinigungsarbeiten stellte mir der zuständige Bauleiter zwei Herren der Abbruchfirma zur Verfügung und bot mir 50 Euro für weitere Reinigungsarbeiten an. Für das durchgebrochene Küchenregal und die herausgebrochene Rückwand des Küchenschranks erhielt ich jedoch bis heute keine Entschädigung. Auch wurden bisher trotz mehrfacher Bitte die notwendigen Malerarbeiten nicht durchgeführt. Meiner Aufforderung, den Schacht während der Bauarbeiten zu verschließen, um eine Wiederholung des Vorfalls zu vermeiden, wurde bisher nicht Folge geleistet.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Es ist davon auszugehen, dass besagter Schacht erneut mit Bauschutt gefüllt wurde. Beim Versuch die Klappe abzunehmen verspürt man einen deutlichen Gegendruck. Es ist nicht abschätzbar wie viel Geröll sich momentan hinter dieser Klappe verbirgt, aber die ausgehende Staubbelastung in der Küche ist enorm.

Zweiter Einsturz meiner Küchendecke

Am 13.10.2003 kam es zum zweiten Mal auf Grund der Bautätigkeit zum Einsturz meiner Küchendecke auf einer Fläche von ca. 1qm und zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen zum Eindringen großer Mengen Bauschutt. Bereits am 21.08.2003 hat mir Herr Richter in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Bauaufsichtsamts versichert, die unbefestigt herabhängende Wasserleitung, die nun zum Durchbrechen der Decke geführt hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Ein vereinbarter Termin zur Entfernung des Wasserrohrs wurde von Seiten der Hausverwaltung nicht wahrgenommen. Weitere Aufforderungen bezüglich der seit langem notwendigen Sicherungsmaßnahme blieben unbeantwortet. Ein abgebildete Foto zeigt das durchgebrochene Wasserrohr, das nur mit einer sehr locker sitzenden Verschraubung an meiner Wand gehalten wurde. Während der Baumaßnahme war die Leitung oberhalb meiner Wohnung vor einigen Wochen durchtrennt worden. Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass ich durch das ca. 10kg schwere Eisenrohr nicht verletzt wurde.

Nach dem Vorfall dauerte es einige Stunden, bis ich einen für den Vorfall verantwortlichen Mitarbeiter erreichen konnte. Ohne ein Wort der Entschuldigung für den mir entstandenen Schaden erklärte mir dann der Bauleitungsvertreter Herr Sylvester in Gegenwart von Zeugen, dass ich an der Situation selbst schuld wäre, da ich ein angebliches Angebot in eine Umsetzwohnung zu ziehen abgeschlagen hätte. Schließlich wurde meine Decke nur notdürftig abgestützt. Ich fordere Sie hiermit auf die Küchendecke unverzüglich wieder instand zu setzen.

Folgende Schäden sind mir durch den Vorfall entstanden:

Im Weiteren wurde meine Küchenwand stark beschädigt, unterhalb des 50-Liter-Boilers kann man einen deutlichen Riss an der Wand erkennen und die Schäden an der Tapete machen Malerarbeiten notwendig. Ebenso wurden meine Fertigdusche, der PVC-Belag, eine Steckdose und die Spüle in Mitleidenschaft gezogen. Hier bitte ich um eine Begutachtung und einen Vorschlag zur Behebung der Mängel.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Die beschädigt Steckdose hängt nur noch locker in der Wand, stellt aber dennoch inzwischen die einzige in der Küche noch funktionierende Stromversorgung dar.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei Schadensfällen wie dem oben beschriebenen, nicht möglich ist, den finanziellen Verlust exakt zu beziffern. Das Ausmaß des für mich entstandenen Schadens liegt weitaus höher als aufgeführt. Durch den nun mehrfach eingedrungenen feinen Baustaub wurde mein gesamtes Inventar verschmutzt und beschädigt. Ich muss z.B. damit rechnen, dass sich der Staub in elektrischen und elektronischen Geräte festsetzt und deren Lebensdauer deutlich reduziert. Teilweise war es unmöglich, die Gegenstände so zu reinigen, dass sie nicht an Gebrauchswert verlieren. Beim Stoffbezug meines Bügelbretts, bei Stoffturnschuhen, Büchern, Korbmöbeln und meiner Kosmetiktasche war dies z.B. der Fall. Auch verursachte der eindringende Schutt geringfügige Absplitterungen an mehreren Gegenständen, die zwar nicht zur völligen Unbrauchbarkeit führten, den materiellen Wert jedoch deutlich reduzieren.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Diese Schäden wurden bis zum heutigen Zeitpunkt weder begutachtet noch behoben.

Zustand meines Eingangsbereichs

Direkt vor meiner Wohnungseingangstür befindet sich ein ca. 20cm großer, ungesicherter Durchbruch in den Keller. In der 41. Kalenderwoche wurde der Lichtschalter sowie meine Türklingel ohne mein Wissen demontiert. Seitdem kann ich das Haus in den Morgenstunden nur mit Taschenlampe verlassen. Der Zugang zu meiner Wohnung ist auf Grund herabhängender Kabel nur mit akrobatischem Geschick möglich. Zudem sind die Leitungen so verdreckt, dass eine Beschmutzung der Kleidung beim Verlassen der Wohnung selten ausbleibt. Ich bitte Sie, meine Klingelanlage und das Licht im Hausflur unverzüglich wieder in Betrieb zu nehmen, die Kabel vor meinem direkten Eingangsbereich zu entfernen und das Loch zu sichern.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Die beschriebenen Kabel hängen nun nicht mehr vor, sondern in meiner Wohnung.

Erneute Räumung meines Kellers

In der 40. Kalenderwoche wurde mein beschrifteter Keller, nun bereits zum zweiten Mal, ohne vorhergehende Ankündigung vollständig geräumt. In unserem Gespräch am 30.07.2003 hatte mir der Bauleiter Herr Richter ausdrücklich versichert, dass ich den Kellerraum weiterhin nutzen kann und dass mir, falls es die Bauarbeiten notwendig machen, ein Ersatzraum zur Verfügung gestellt wird. Am 17.08.2003 habe ich Sie zudem schriftlich darum gebeten, die Verschließbarkeit des Kellerraums zu ermöglichen. Das Schreiben blieb jedoch unbeantwortet und ich habe von Ihnen weder weitere Informationen noch ein Angebot über einen Ersatzraum erhalten. Nun wurden mir erneut aus dem von mir angemieteten Kellerraum sämtliche Gegenstände entwendet.

In dem Keller befanden sich folgende Gegenstände:

Sollte ich zu diesem Vorfall binnen zwei Wochen keine schriftliche Stellungnahme und einen Vorschlag zur Schadensregulierung erhalten, muss ich davon ausgehen, dass die Entrümplung erneut von Ihrer Seite angeordnet oder stillschweigend geduldet wurde. Eine Strafanzeige wegen Diebstahls, gegen die Verantwortlichen, Herrn Richter und Herrn Sylvester, werde ich in diesem Fall umgehend einleiten.

Ich fordere Sie auf, mir umgehend einen verschließbaren Ersatzraum zur Verfügung zu stellen. Momentan bin ich gezwungen mein Fahrrad im Hausflur aufzubewahren, wo es durch die Bauarbeiten stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Sollte ich in den nächsten Tagen keine Unterbringungsmöglichkeit für das Fahrrad erhalten, werde ich im Schadensfall Ersatzansprüche geltend machen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Bis heute hat sich der Zustand des Kellerraums nicht verändert und ich habe auch keinen Vorschlag zur Schadensregulierung erhalten.

Elektroinstallation

Beim Betreiben von Elektrogeräten mit einer Leistung von über 1200 W musste ich feststellen, dass es zur deutlichen Erwärmung der Stecker und der Steckkontakte kommt. Da ich diese Erscheinung nach sicherheitstechnischen Aspekten nicht einschätzen kann, bitte ich Sie die Elektroinstallation überprüfen zu lassen. Sollte dies nicht geschehen, werde ich für entstehende Schäden keine Haftung übernehmen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Vom Amtsgericht Lichtenberg wurde am 06.10.2003 im Wege einer einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung meiner Gasversorgung angeordnet. Am 15.12.2003 wurden der Heizlüfter in der Küche wegen des verstopften Kamins und der Raumheizer im Wohnraum auf Grund der unsachgemäß angebrachten Styroporaußenisolierung vom Bezirksschornsteinfeger gesperrt. Um Frostschäden in meiner Wohnung zu vermeiden, ließ der Bauleiter zwei Steckdosen reparieren. So war es mir während meiner Abwesenheit über die Weihnachtsfeiertage zumindest möglich, die Wohnung mit Elektroheizern zu beheizen.

Kohleofen

Ich fordere Sie hiermit auf, mir mitzuteilen ob ich meinen Kohlenofen momentan nutzen kann. Sollte ich bis zum 27.10.03 keine Informationen hierzu bekommen, gehe ich davon aus, dass ein bedenkenloser Betrieb möglich ist und die jährliche Inspektion durch den Schornsteinfeger stattgefunden hat.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Am 18.11.2003 erhielt meine Anwältin vom Anwalt meines Vermieters hierzu folgende Auskunft: "Da Ihre Auftraggeberin in jedem ihrer drei Zimmer jeweils eine separate Gasheizung hat, kann sie nicht auf die Inbetriebnahme des Schornsteins pochen. Dieser wurde bedingt durch die erforderliche und vom Bauamt genehmigte Dachaufstockung abgerissen und somit für alle Zeiten entfernt." Anmerkung: Bei meiner Wohnung handelt es sich um eine Einraumwohnung. Die dritte Gasheizung ist mir, obwohl ich hier schon zehn Jahre wohne, noch nicht aufgefallen. Im Januar wurde ich an die Zentralheizung angeschlossen. Während der gesamten Heizperiode ließen sich mit der "neuen Heizung" keine Raumtemperaturen über 18°C realisieren. Trotz mehrfacher Aufforderung fand keine Nachbesserung am Heizungssystem statt.

Schäden am Mauerwerk

Durch die umfangreichen Baumaßnahmen am Haus ist es in meiner Wohnung zu einer Vielzahl von Rissen im Mauerwerk gekommen. Teilweise rieselt der Putz aus diesen Rissen und führt zu weiteren Verunreinigungen meiner Wohnung. Hierzu erwarte ich von Ihnen in den nächsten Tagen einen kurzfristigen Lösungsvorschlag und ein Konzept zur Behebung der Schäden nach der Instandsetzung.

Demontage meiner Antenne

Am 26.09.2003 wurde mein Antennenkabel, ebenfalls ohne vorhergehende Absprache, gekappt. Auch hier hatte mir Herrn Richter zuvor ausdrücklich versichert, dass aus bautechnischen Gründen keine Notwendigkeit bestehe, das Kabel zu entfernen. Ich bitte Sie, mich unverzüglich wieder an die Hausantenne anzuschließen und mir die Auslage für eine Zimmerantenne, in Höhe von 40,89 Euro, auf mein Konto zu überweisen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Bisher keine Reaktion.

Feuchtigkeitsschäden durch entfernte Fenster in den über mir liegenden Wohnungen Seit dem 25.09.2003 sind in den über mir liegenden Wohnungen alle Fenster entfernt und bei Regen läuft das Wasser ungehindert in die Räume. Hinter der bereits angebrachten Außenisolierung läuft das Wasser die Außenwand entlang in meine Rollladenverkleidung und braunes Schmutzwasser tropft auf meine Fensterbank. Durch die von oben eindringende Feuchtigkeit lösen sich an meiner Zimmerdecke bereits die Tapeten. Ich bitte Sie, die offenen Fenster gegen eindringende Feuchtigkeit zu sichern und die notwendigen Malerarbeiten in meiner Wohnung in Auftrag zu geben.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Bisher keine Reaktion.

Toilettenentlüftung

Im Rahmen Ihrer Instandsetzungsarbeiten in der Hofdurchfahrt, wurde der zur Entlüftung meiner Toilette vorgesehene Schacht verschlossen. Ich bitte Sie, die Entlüftungsklappe wieder freizulegen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Bisher keine Reaktion.

Malerarbeiten nach Instandsetzung meiner Fenster

Im Mai 2003 wurden die Fenster in meiner Wohnung instand gesetzt. Trotz mehrfacher Bitte wurden die daraufhin notwendigen Malerarbeiten noch nicht durchgeführt. Ich bitte, diese umgehend durchführen zu lassen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Bisher keine Reaktion.

Instandsetzung meiner Wohnungstür nach Wohnungseinbruch

Bereits in meinem Schreiben vom 22.02.2003 habe ich Sie aufgefordert, meine Wohnungstür nach einem Wohnungseinbruch reparieren zu lassen. Inzwischen sind mehr als acht Monate vergangen und Sie sind dieser Aufforderung immer noch nicht nachgekommen. Daher sehe ich mich gezwungen, sollte ich binnen zwei Wochen von Ihnen hierzu keinen anderen Vorschlag erhalten, die Reparatur selbst in Auftrag zu geben und Ihnen in Rechnung zu stellen.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Am 20.01.2004 um 6.30 Uhr erhielt ich einen Anruf vom zuständigen Bauleiter Herrn Richter, dass meine Wohnungstür dringend ausgetauscht werden müsse, da er der Bank die Fertigstellung des Gebäudes nachweisen müsse. Am Samstag den 24.01.2003 wurde die Tür ausgetauscht. Da es beim Einbau zu erheblichen Schwierigkeiten kam (Tür zu kurz), konnte der Einbau an diesem Tag nicht fertig gestellt werden. Bei deutlichen Minusgraden hinterließen die Handwerker einen offenen Spalt zwischen Tür und Fußboden von ca. 13 cm. Erst am 02.02.2004 konnte ich die Handwerker (mit viel Überredungskunst) dazu bewegen mir einen Sockel zu betonieren und den restlichen Spalt mit einer Styroporplatte zu verschließen.

Umsetzwohnung

Bis heute wurde ich nicht über die Art und den Umfang der Baumaßnahme informiert. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir weder schriftlich noch mündlich eine Umsetzwohnung für den Zeitraum der Baumaßnahme angeboten. Weil meine Wohnung nach der Sanierung als Gewerberaum genutzt werden soll, bot mir Herr Richter ab November (nach Abschluss der Bauarbeiten) eine wesentlich größere Dachgeschosswohnung zu einem Preis von 455 Euro/Monat an. Momentan beträgt meine Miete 110 Euro/Monat und ich bin nicht in der Lage, eine Miete in der vorgeschlagenen Größenordnung zu bezahlen. Um das Bauvorhaben nicht unnötig zu behindern, habe ich mich bereit erklärt, für einen Mietpreis von bis zu 293 Euro/Monat in die Dachgeschosswohnung oder in eine andere bereits sanierte Wohnung im Vorderhaus zu wechseln. Dieser Betrag entspricht bei meiner momentanen Wohnungsgröße einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro ohne Nebenkosten. Für den Umzug habe ich ihm eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3000 Euro genannt. Zu diesem am 07.08.2003 schriftlich vorgelegten Angebot stehe ich auch noch heute und halte es in Verbindung mit den mir entstandenen Unannehmlichkeiten keineswegs als unangemessen. Bei unserem letzten Treffen am 25.08.2003 versprach mir Herr Richter, in den nächsten Tagen ein endgültiges Angebot zu unterbreiten, dass ich bis heute nicht erhalten habe. Dafür musste ich von meinen Nachbarn erfahren, dass unsere Verhandlungen an zu hohen Abstandszahlungen gescheitert wären. Gegenüber meiner Nachbarin sowie gegenüber verschiedenen Handwerkern hat sich Herr Richter in äußerst abfälliger Art über mein "überzogenes Angebot" geäußert und bereits begonnene Reparaturarbeiten in meiner Wohnung abbrechen lassen. Auf eine SMS, in der ich ihn nochmals freundlich auf die bevorstehende Heizsaison und meine abgeklemmte Gasleitung hingewiesen habe, hat er nicht reagiert.

Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich Herrn Sylvester in seinem eigenen Interesse zu seiner Äußerung "Sie sind an Ihrer Situation selber schuld, da Sie ein Angebot, in eine Ersatzwohnung zu ziehen, abgeschlagen haben", schriftlich bis zum 22.10.2003 Stellung zu beziehen. Sollte er über den genauen Sachverhalt nicht informiert gewesen sein, ist der Vorfall für mich erledigt. Sollte ich weiterhin davon ausgehen müssen, dass der nicht zu Stande gekommene Vertrag bezüglich meines Wohnungswechsels auf Grund des geplanten Gewerberaums, in Zusammenhang mit dem Einbrechen meiner Küchendecke steht, werde ich notwendige Maßnahmen einleiten.

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Am 07.11.2003 bot mir die Hausverwaltung Sorgertec drei Umsetzwohnungen für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten an. Ich erhielt zudem das Angebot, ohne weitere Kündigungsfristen aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, nach der Sanierung in eine Dachgeschosswohnung zu ziehen (Staffelmiete nach 3 Jahren 569 Euro/monatlich) oder meine "alte" Wohnung" wieder zu beziehen. In meinem Antwortschreiben erklärte ich, dass ich dem Angebot während der Sanierungsarbeiten in eine Umsetzwohnung zu ziehen sehr aufgeschlossen gegenüberstehe und bat, die Höhe der angekündigten Staffelmiete für meine sanierte "alte" Wohnung zu nennen. Bis heute habe ich von der Hausverwaltung diesbezüglich keine Informationen erhalten.

Der Anwalt meines Vermieters teilte mir am 10.12.2003 folgendes mit: "Betreffend einer vorzunehmenden Sanierung Ihrer Wohnung wird meine Mandantschaft, d.h. die Hausverwaltung bedingt durch den Jahreswechsel sowie Verwaltungswechsel zum Anfang des Jahres 2004 Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Zu diesem Termin kann meine Mandantschaft Ihnen dann einen konkreten Vorschlag betreffend Sanierung und Mietkostenerhöhung vorlegen."

Ich fordere Sie hiermit auf, alle oben beschriebenen Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen. Da dies umfangreiche Bauarbeiten in meiner Wohnung notwendig macht, bitte ich Sie, mir ein schriftliches, detailliertes und schlüssiges Konzept über die Reihenfolge, die Art und den Umfang und die voraussichtliche Dauer der einzelnen Maßnahmen vorzulegen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über geplante Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in meinen Wohnräumen informieren würden. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitte ich Sie, mir die Termine rechtzeitig mitzuteilen, damit ich bei meinem Arbeitgeber meine Urlaubsplanung fristgerecht einreichen kann.

Da nahezu alle mit Herrn Richter mündlich getroffenen Vereinbarungen bisher nicht eingehalten wurden bitte ich Sie, um weitere Missverständnisse zu vermeiden, mir Ihre Vorschläge in Zukunft in schriftlicher Form zukommen zu lassen. Wie ich Ihnen mehrfach mitgeteilt habe, bin ich an einer außergerichtlichen Einigung der Probleme sehr interessiert und auch bezüglich notwendiger bautechnischer Maßnahmen weiterhin kooperationsbereit. Die sich häufenden Havarien und Schäden an meinem Eigentum lassen mich jedoch vermuten, dass es sich hierbei nicht um Missgeschicke einzelner Handwerker handelt. Durch bewusst in die Welt gesetzte Gerüchte werden die Handwerker gegen uns Mieter aufgehetzt und ihnen dadurch suggeriert, dass sie bei Entwendung oder Beschädigungen unseres Eigentums im Sinn ihres Auftraggebers handeln. Ich bitte Sie daher, die einzelnen Baufirmen ausdrücklich auf ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den bewohnten Wohnungen hinzuweisen, da ich ansonsten davon ausgehen muss, dass Sie diese Art von "Ausrutschern" nicht nur tolerieren, sondern sogar befürworten.

Auf Grund der jüngsten Ereignisse und dem leichtfertigen Umgang mit der Einhaltung einfacher Sicherheitsstandards während der Bauphase, sehe ich mein Eigentum und meine Gesundheit als stark gefährdet. Sollte es zu weiteren Beeinträchtigungen oder Unfällen kommen, werde ich mir unverzüglich und ohne weitere Ankündigung ein Ausweichquartier suchen und Ihnen die entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mayer*

*) Name von der Redaktion geändert.

(Fotos, Bildunterschriften und Zwischenüberschriften von der Autorin.)

WAS INZWISCHEN GESCHAH:

Da die Sanierung des Gebäudes inzwischen fortgeschritten ist, haben sich ein paar Probleme außerhalb meiner Wohnung von selbst gelöst. So sind inzwischen die Hauseingangstür, das Loch neben meiner Wohnungstür und die Fenster über meiner Wohnung repariert.

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