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Recht & Rechtsprechung | ||
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Betriebskosten
Die Nachzahlung aus einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung ist nicht fällig, wenn der Mieter schriftlich sein Recht auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen geltend gemacht hat und der Vermieter weder die Einsichtnahme gewährt noch einen Kostenvorschuss für die Anfertigung von Kopien verlangt hat.
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© Berliner Mietergemeinschaft 2001 |