MieterEcho
Nr. 269 - Juni/Juli 1998

Sterndamm II

Bereits im März fanden die ersten Mieter aus der Siedlung am Sterndamm Post vom Notar in ihren Briefkästen. Inhalt der schwergewichtigen Sendungen war ein "Wohnungseigentumskaufvertrag mit Sanierungsverpflichtung". Dem jeweiligen Empfänger wurde mitgeteilt, daß der in Kopie beigefügte Kaufvertrag über die von ihm bewohnte Wohnung zustande gekommen sei und er innerhalb eines Zeitraumes von 2 Monaten das Vorkaufsrecht ausüben könne. Natürlich war allen längst die Geschäftspraxis der Konzept bekannt, in größerem Stile Wohnungen billig zu kaufen, sie zu sanieren, in Eigentumswohnungen umzuwandeln und sofort wieder zu verkaufen. Die bloße Tatsache des bereits erfolgten Weiterverkaufs konnte also nicht überraschen. Die eigentliche Überraschung stellte sich erst bei näherer Betrachtung des Kaufvertrages ein. Dem war zu entnehmen, daß mit irgendeinem Besserverdienender, z.B. einem westdeutschen Arzt, der vorher nie in Erscheinung getreten war und die Wohnung noch nicht gesehen hatte, mit jemandem, der seine sicherlich nicht geringen Einnahmen steuerbegünstigt und gewinnbringend anlegen wollte, bereits im Dezember 1997 der Vertrag geschlossen worden war.

Erst am 5.März '98 hatten alle Mieter von der Konzept die Information erhalten: „in den letzten Tagen sind Sie von der Stadt und Land darüber informiert worden, daß die Firma Konzept Zwischenerwerb etc. ab dem 1.3.98 neuer Besitzer Ihrer Wohnung geworden ist."

Bevor die Konzept Eigentümer geworden ist, noch während sie mit der WoBeGe in Vertragsverhandlungen stand, bot sie die Wohnungen schon zum Kauf an! Und fand sogar Käufer, die sich auf diesen Handel einließen!!

Es wirft ein seltsames Licht auf den Anlagedrang des Erwerbers, wenn in dem Kaufvertrag vom Dezember 1997 z.B. zu lesen ist:

"Der Notar wies darauf hin, daß der Eigentumserwerb durch den Verkäufer (das ist die Konzept!) noch nicht gesichert ist, insbesondere für den Verkäufer in bezug auf den vertragsgegenständlichen Grundbesitz noch keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist. Trotz Belehrung über die damit verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich der Abwicklungsfähigkeit des vorliegenden Vertrages, baten die Beteiligten (Käufer und Verkäufer) um Beurkundung."

Sollte jemand meinen, es muß dann wohl ein besonders günstiges Angebot gewesen sein, so täuscht er sich. Der Käufer soll ca. DM 2.800,- pro m2 für die vermietete Wohnung bezahlen. Das ist nicht gerade wenig, lassen sich ohne Schwierigkeiten günstigere Angebote finden.

Interessant ist die Zusammensetzung des Kaufpreises. Für Wohnung und den Anteil am Grund und Boden sind nur ca. DM 840,-pro qm in Rechnung gestellt, also ungefähr so viel wie die Konzept selbst bezahlt hat. DM 1.960,- pro qm werden dem Käufer für Sanierungsmaßnahmen in Rechnung gestellt.

Folgerichtig erhielten die Mieter am 29. April '98 die Modernsiserungsankündigungen, zu denen sich die Konzept gegenüber den Wohnungskäufern teilweise bereits im Dezember 1997 verpflichtet hatte.

 
MieterEcho-Archiv | Inhaltsverzeichnis Nr. 269