MieterEcho
Nr. 265 - November/Dezember

Mietspiegel Ost, MieterEcho 264

Ihren Darlegungen zum Mietspiegel Ost, besonders den Begründungen, warum die BMG ihm zugestimmt hat, können wir nicht in allen Passagen folgen und zustimmen. Wir haben den Eindruck, in ihrem Artikel wird nicht auseinandergehalten zwischen Notwendigkeit eines Mietspiegels und dem vorliegenden mit seinen konkreten Einstufungen und Mietpreisen. Man kann nicht ganze Wohngebiete und Straßen in die gleiche Gruppe einstufen. Überall gibt es dazwischen Häuser mit anderen Bedingungen, z.B. besonderer Lärmbelästigung oder andere von den übrigen Häusern abweichende negative Erscheinungen. In der Nähe unseres Hauses befindet z.B. eine Welle in der Straße, deren von ihr verursachter Lärm nur einige Häuser betrifft, nicht z.B. die gesamte Landsberger Allee. Das ist zwar ein Wohnwert mindernder Faktor, der aber kein Gewicht hat, wenn er nicht als Faktor der Wohnlage zur Einstufung in einfache statt mittlere Lage führt. In der Realität hat dieser Faktor bedeutenden Einfluß auf den Wohnwert.

Ein rechtsverbindliches Instrument zur Überprüfung von Erhöhungsverlangen wäre auch auf andere Art möglich ebenso bei anderen Einstufungen als sie gegenwärtig vorliegen. Mit Aufrufen zu Protesten sollte man nicht warten, bis eine Veränderung abgeschlossen ist und als fertiges Dokument veröffentlicht wird. (Oder ist der Mietspiegel Diskussionsgegenstand?) Die Organisationen zur Vertretung von Interessen der Bürger wie der Mieter müßte auch mal vorher die Betroffenen aufrufen, ihre Meinung zu sagen und zu diesem Zweck rechtzeitig aufzuklären, worum es geht. Wir sind überzeugt, daß auf diese Weise viele andere praktikable Ideen geäußert worden wären. Die Grundfrage ist doch, warum überhaupt eine Gruppe von Eigentümern - in diesem Falle Eigentümer von Miethäusern - ein gesetzliches Recht erhalten müsse, ihre Preise in regelmäßigen Abständen zu erhöhen, und zwar beträchtlich über die bisher noch geringe allgemeine Rate der Preissteigerung - ohne höhere Leistung bieten zu müssen. (In 3 Jahren bis zu dreißig Prozent, das wird in ihrem Artikel überhaupt nicht erwähnt.) Gäbe es eine echte Marktwirtschaft, wären solche Preissteigerung ausgeschlossen, zumal - wie man liest - viele Vermieter bereits Schwierigkeiten haben, ihre Ware an den Mann zu bringen. Eine Alternative wäre z.B. gewesen, Mieterhöhungen gesetzlich zu verbieten. Dann wäre ein wesentlicher Faktor der allgemeinen Preissteigerungsrate abgebremst. Eine andere Alternative wäre z.B. Mieten, maximal um die Rate zu erhöhen, um die Renten erhöht werden. Eine echte demokratische Diskussion hätte sicher weitere brauchbare Vorschläge hervorgebracht, falls überhaupt Mieterhöhungen als ständig nötig nachgewiesen werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Hein Haase und Marianne Haase


MieterEcho-Archiv | Inhaltsverzeichnis Nr. 265

HTML-Auszeichnung © 1997 U. Pieper