MieterEcho
Nr. 263 - Juli/August

Mietermeinung ungelegen?

        

Die Köpenicker Wohnungsbaugesellschaft lehnt den von den Mietern vorgeschlagenen Modus zur Heizkostenabrechnung ab.

Im Zusammenhang mit der Modernisierung von 12 Wohnungen im Albert-Schweizer-Viertel in Köpenick hatten sich über 84 Prozent der Mieter mit der Bitte an die Geschäftsführung der Köpenicker Wohnungsgesellschaft (KÖWOGE) gewandt, die "unternehmerische Entscheidung, die Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem Schlüssel 50 Prozent Verbrauchskosten und 50 Prozent Grundkosten abzurechnen, zu überdenken und statt dessen die Kosten nach dem Schlüssel 70 Prozent Verbrauchskosten und 30 Prozent Grundkosten zu verteilen".

Bekannterweise sind gemäß § 7 Abs. 1 der Heizkostenverordnung von den Kosten des Betriebs einer Heizanlage mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Mieter zu verteilen, die übrigen Kosten nach der Wohnfläche. Damit ist der gesetzliche Rahmen für einen Verteilungsmaßstab abgesteckt, mit dem die konkreten Bedingungen der einzelnen Gebäude berücksichtigt werden können. Darauf stützten sich die Mieter bei ihrem Votum. Auf Drängen des Mieterbeirats haben inzwischen alle 120 Mietparteien die schriftliche Antwort der Geschäftsführung erhalten. Darin wird das Ersuchen der Mieter abgelehnt, weil der "Eigentümer bestimmt", welcher Abrechnungsschlüssel angewandt wird. Im Brief versucht die KÖWOGE die "unternehmerische Entscheidung" zu begründen.

Zunächst wird die Statistik bemüht, nach der nur bei 16,25 Prozent der Wohnungen der Schlüssel 30/70 zur Anwendung kommt. Aber wen soll das selbst festgelegte Ergebnis beeindrucken, wenn in Betracht gezogen wird, daß bei allen bisher durchgeführten Modernisierungen die KÖWOGE nicht nur den Abrechnungsschlüssel 50/50 festgelegt, sondern auch alle Forderungen der Mieter nach einem anderen Umlagemodus unbeantwortet gelassen hat?

Völlig deplaziert ist die von der KÖWOGE vertretene Ansicht, der Abrechnungsschlüssel 50/50 sei für die Mieter am günstigsten. Die Absurdität wird für jedermann bei der Abrechnung der Warmwasserkosten augenfällig. Beim besten Willen ist eine Abhängigkeit des Warmwasserverbrauchs von der Wohnungsgröße nicht erkennbar.

Auch bei der Umlage der Heizungskosten gibt es bundesweite Erfahrungen, die von der KÖWOGE wissentlich negiert werden. So ist unstrittig, daß bei Wohngebäuden mit Außenräumen mit einem höheren Wärmebedarf als Umlagemaßstab 50/50 gewählt werden sollte. Auch bei nicht modernisierten, aber mit Zentralheizung versehenen Wohngebäuden ist dieser Umlagemaßstab sachgerecht. Denn bei diesen Häusern kommen mehrere sich auf den Verbrauch negativ auswirkende Faktoren zusammen: die nicht vorhandene Dämmung der Außenwände, die Einfachverglasung der Fenster, die nicht isolierten Heizungsrohre. Da der einzelne Mieter diese Faktoren nicht beeinflussen kann, sollte der Anteil der verbrauchsabhängigen Kosten möglichst gering sein.

Handelt es sich dagegen um Gebäude, bei denen die Vorschriften des Energieeinsparungsgesetzes, der Wärmeschutzverordnung sowie der Heizungsanlagenverordnung beachtet worden sind, kann ein hoher Anteil der Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden. Das aber trifft laut Modernisierungsankündigung der KÖWOGE für das Wohnhaus Myliusgarten 24 - 30 voll zu. Deshalb bleibt auch das Verlangen der Mieter an die Geschäftsführung opportun und wird nicht zu den Akten gelegt. Noch besteht Hoffnung auf unternehmerische Entscheidungen, bei denen Sachverstand und Sensibilität gegenüber den Mietern oberstes Gebot sind. Das persönliche Engagement der Mitglieder des Aufsichtsrates der KÖWOGE, der Herren Dr. Ulbricht und S. Scheffler (beide SPD) könnte hierbei dem Anliegen der Mieter dienlich sein.

Manfred Hennig


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