MieterEcho
Nr. 259 - November/Dezember 96

Wohngeld
Verschlimmbesserung im Osten - im Westen nichts Neues!

Am 18.10.96 beschloß der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP die Neuregelung des Wohngeldes für Mieter/innen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin. Durch diese Neuregelung, die voraussichtlich bis Ende 1998 gelten soll, wird das Wohngeldsondergesetz, das zum 31.12.96 ausläuft, abgelöst.
 
Bundesbauminister Klaus Töpfer hatte die Zustimmung zum Mietenüberleitungsgesetz mit dem Versprechen erkauft, entsprechende höhere Wohngeldleistungen einzuführen. Durch den Kompromiß fühlte er sich verpflichtet, "ein neues Wohngeldgesetz vorzulegen, das im Jahr 1996 wirksam wird". Von seinem Vorhaben ist jetzt nicht mehr viel übrig geblieben.
 
Denn statt der versprochenen Verbesserung des Wohngeldes im ganzen Bundesgebiet steht den Mieter/innen im Osten eine Anpassung an das unzureichende Wohngeld West ins Haus, während gleichzeitig zum 1.1.97 die Mieten um 5% steigen. Führte bereits 1996 der Wegfall der Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes zu Einbußen, so müssen sie nun mit weiteren Kürzungen von 20 bis 80% rechnen. Besonders betroffen sind einkommensschwache Mieter/innen. Im Beitrittsgebiet gelten nunmehr die schlechteren Tabellenwerte aus dem Westen. Darüber hinaus erfolgt nun auch in den neuen Ländern und Ost-Berlin eine Festlegung von Höchstbeträgen für die zuschußfähige Miete. D.h. die Mietanteile, die über diesen Grenzen liegen, spielen bei der Berechnung des Wohngeldes keine Rolle mehr. Für Mieter/innen, die z.B. in teuer modernisierten Wohnungen wohnen, wird der Wohngeldzuschuß gekappt.
 
Auch die angekündigte allgemeine Novellierung der Wohngeldregelung blieb aus. Dies trifft insbesondere die alten Bundesländer. Denn hier erfolgte die letzte Wohngeldanpassung im Jahr 1990. Seitdem sind aber die Mieten durchschnittlich um 25% gestiegen, bei gleichzeitig stagnierenden bzw. rückläufigen Realeinkommen. Selbst die Bundesregierung mußte in ihrem letzten Wohngeld- und Mietenbericht eingestehen, daß die "Miethöchstbeträge hinter der tatsächlichen Mietentwicklung zurückgeblieben sind und damit zunehmend weniger den tatsächlichen Verhältnissen Rechnung tragen".
 
In Berlin bezogen nach Angaben des Statistischen Landesamtes Ende 1995 immerhin rund 189.000 Haushalte (125.500 West) Wohngeld, das sind über 10% aller Berliner Haushalte. Das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld belief sich pro Haushalt auf 181 DM/Monat (West 185 DM, Ost 175 DM) bei einer Durchschnittsmiete von monatlich 509 DM.
 
U.P.

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