Betriebskosten
3. Betriebskostenarten
10. Sach- und Haftpflichtversicherung
Nach §2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören hierzu:
"die Kosten
- der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden,
- der Glasversicherung,
- der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug"
Was ist umlagefähig?
Zu den umlegbaren Versicherungen gehört auch die Schwamm- und Hausbockversicherung, aber nicht die Rechtsschutzversicherung der Vermieters und vor allem natürlich auch nicht seine Mietverlustversicherung.
Was beeinflusst diese Betriebskostenart?
Die Gebäudegröße hat einen Einfluss auf die Versicherungskosten. Zu beachten ist, dass manche Eigentümer sich mit einer Grundausstattung begnügen, andere den Versicherungsschutz stärker ausdehnen. Die Streuung der Kosten ist daher relativ groß.
Überprüfung dieser Betriebskostenart:
In der Regel handelt es sich um die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung, die der Vermieter mit einer Versicherung seiner Wahl für Gebäude und Anlagen der Abrechnungseinheit abgeschlossen hat. In Wohngebäuden mit Gewerbe/ Geschäften erscheinen den meisten Versicherern die Risiken größer, höhere Versicherungsprämien sind oft die Folge. Daraus resultierende differenzierte Versicherungsbelastungen für Gewerbe/Geschäfte und Wohnbereiche müssen bei Erstellung der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden. Nur die gewerblichen Mieter/innen sind mit den höheren "Gewerbeversicherungskosten" zu belasten.
Glasbruch-Versicherungen bei Geschäften im Erdgeschoss erscheinen logisch, Glasbruch-Versicherungen bei Wohnungen sind unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen.
Vermieter mit einem großen Gebäudepool erreichen bei Versicherern meist günstigere Bedingungen. Hieraus und aus dem Baualter sowie erfolgter Modernisierungen resultieren mitunter sehr unterschiedliche Belastungen pro qm.
Wenn die Versicherungsbelastungen des Abrechnungsjahrs ausgehend von den Vorjahren oder von vergleichbaren Gebäuden zu hoch und unzureichend begründet erscheinen, sollten Sie vom Vermieter im Rahmen der Belegeinsicht anfordern:
- a) Kopie der Gebäude-Versicherungs-Police
- b) Vermieter-Begründung bei fehlender Differenzierung zwischen Gewerbe- und Wohnmieterbelastungen
- c) Kopie der Haftpflicht-Versicherungspolice
- d) bei wesentlichen Ansteigen der Belastung der Gebäude-/Haftpflichtversicherung die Begründung (Schadensfälle, Prämien: Schadensverhältnis, Modernisierungsauswirkungen o.ä.)
- e) bei Glasversicherungen den Nachweis der Wirtschaftlichkeit bei Wohnungsmietern
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