Aktuell
Keine Geheimverhandlungen über "angemessenes" Wohnen in Berlin!
Seit Monaten verhandeln SPD und die Linke über die Neufassung der Ausführungsvorschriften Wohnen (AV-Wohnen) für Hartz-IV-Empfänger/innen. Es droht eine Verschlechterung für über 600.000 Mieter. Der DGB, die Berliner MieterGemeinschaft und die AG Soziales Berlin fordern eine öffentliche Diskussion zur geplanten Veränderung der AV Wohnen.
Recht auf "angemessenes" Wohnen für alle - auch für Bezieher/innen von ALG II
Die sozialräumliche Entwicklung in Berlin bietet Anlass zu großer Sorge. Bereits jetzt sind ganze Stadtviertel, besonders in sanierten Altbaugebieten für Menschen mit niedrigen Einkommen nicht mehr zugänglich. Der Verband Berlin-Brandenburgischen Wohnungsmarktunternehmen kommt zu dem Ergebnis, dass die Mietpreisentwicklung die Richtwerte der AV-Wohnen bei weitem überholt hat. Der Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin schätzt ein, dass die Versorgung mit erschwinglichem Wohnraum zu einem unmittelbaren wohnungspolitischen Problem geworden ist.
Durch diese Entwicklung ist das Leitbild des rot/roten Senats einer "Sozialen Stadt" bereits jetzt in Frage gestellt. Die weitere soziale Entmischung / Segregation führt zu ALG-II-Ghettos innerhalb der Stadt und muss unbedingt gestoppt werden.
Schutz aller bestehenden Wohnverhältnisse
Daher ist geboten, eine AV-Wohnen zu erlassen, die geeignet ist, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Menschenwürde, physische und psychische Unversehrtheit sowie der Erhalt persönlicher und sozialer Beziehungen müssen integraler Bestandteil der "Angemessenheits-Kriterien" sein. Wohnen ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt und die Förderung der aktiven individuellen und gesellschaftlichen Gestaltungsfähigkeit des sozialen Lebens jedes Einzelnen.
Wir fordern den Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien auf, sich an folgenden Grundsätzen zu orientieren:
1. Keinesfalls eine Regelung zu erlassen, die hinter den bescheidenen sozialen Standards der bestehenden Vorschrift zurückbleibt. So ist die 12 Monatsregelung zu übernehmen, denn 43% der Leistungsempfänger sind innerhalb eines Jahres wieder aus dem Leistungsbezug ausgestiegen und können ihre beanstandete Miete aus eigenem Einkommen bezahlen.
2. Das Kriterium der Angemessenheit der Wohnung darf nicht einer Politik des "betriebswirtschaftlichen" oder "fiskalischen" Kürzungsdiktats unterworfen werden. Die Neugestaltung der Richtwerte hat sich unbedingt an den Maximen der sozialen Wohnungsversorgung und der Segregationsvermeidung zu orientieren. Die Richtwerte der AV Wohnen sind um mindestens 25% zu erhöhen.
3. Vor einer Aufforderung zur Kostensenkung muss nachgewiesen werden, ob auf dem Wohnungsmarkt auch eine kostengünstigere Wohnung in der gleichen Qualität und im angestammten Wohnumfeld auch zur Verfügung steht.
4. Den steigenden Betriebskosten, insbesondere den Kosten für Energie ist Rechnung zu tragen. Aufwendungen für Schönheitsreparaturen gehören zu den Unterkunftskosten und sind keinesfalls aus den Regelsätzen (BSG-Urteil) zu bestreiten.
5. Bei Umzügen ist die Unterscheidung zwischen freiwilligen und notwendigen zu vermeiden. Wohnkosten, die Richtwerte nicht übersteigen, sollten übernommen werden und die Bearbeitung durch die Jobcenter hat in diesen Fällen den Erfordernissen des Wohnungsmarktes entsprechen zügig zu erfolgen.
6. Gleichzeitig ist geboten, dass der Senat seine Eigentümerfunktion gegenüber den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften (und ihren etwa 270.000 Wohnungen) stärker nutzt, um eine segregationsvermeidende Vermietungspraxis für die Leistungsempfänger/innen durchzusetzen. Der soziale Wohnungsbau - fast schon zu einem Tabu in den letzten Jahren geworden - gehört wieder auf die Tagesordnung.
Außerdem fordern wir den Berliner Senat auf, die aktuellen Entwürfe zur AV-Wohnen sofort offen zu legen, damit in unserer Stadt öffentliche Angelegenheiten auch öffentlich diskutiert werden können.
Berlin, den 6. 11. 2008
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